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Letzte Woche habe ich auf dem Flohmarkt Bücher erworben

peterson / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Nun habe ich heute angefangen, sie zu reinigen und zu reparieren.

Bei einem dieser Bücher waren innen im Schutzumschlag zwei 500-EUR-Scheine mit Tesafilm befestigt.

Was würdet Ihr nun tun?
Ist Nichtabgabe Fundunterschlagung?

Finderlohn wären 40 €.

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Karlheinz5 Joerg69 „Quatsch Fundbüro. Juristisch gesehen hat der Käufer m. E. keine Probleme, das...“
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Quatsch Fundbüro. Juristisch gesehen hat der Käufer m. E. keine Probleme, das Zeug zu behalten.

Achso und wie kommst du zu deine "juristischen" Annahme?

§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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***** Aufklärung ***** peterson
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