Nun habe ich heute angefangen, sie zu reinigen und zu reparieren.
Bei einem dieser Bücher waren innen im Schutzumschlag zwei 500-EUR-Scheine mit Tesafilm befestigt.
Was würdet Ihr nun tun?
Ist Nichtabgabe Fundunterschlagung?
Finderlohn wären 40 €.
Off Topic 20.405 Themen, 226.549 Beiträge
Quatsch Fundbüro. Juristisch gesehen hat der Käufer m. E. keine Probleme, das Zeug zu behalten.
Achso und wie kommst du zu deine "juristischen" Annahme?
§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Achso und wie kommst du zu deine "juristischen" Annahme?
§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Ich finde es gab hier schon genug Gründe das Geld zu behalten! Fundbüro: ... saheinknabeinroesleinstehn
Bleib mal auf dem Teppich alte Dame! Mach Dir noch nen Kräutertee, probier ... saheinknabeinroesleinstehn
ihr ganzes Ich einbringen um nachzuweisen, das sie sehr viel besser als die ... saheinknabeinroesleinstehn