Nun habe ich heute angefangen, sie zu reinigen und zu reparieren.
Bei einem dieser Bücher waren innen im Schutzumschlag zwei 500-EUR-Scheine mit Tesafilm befestigt.
Was würdet Ihr nun tun?
Ist Nichtabgabe Fundunterschlagung?
Finderlohn wären 40 €.
Off Topic 20.388 Themen, 226.341 Beiträge
Liebe Nickles-Community,
selbstverständlich habe ich kein Buch mit 1.000 € auf dem Flohmarkt erworben.
Mich hat einfach nur die Geschichte fasziniert, wenn Leute billig Bilder kaufen und hinterher einen alten Meister gefunden haben.
Nun hätte mir das mit einem Bild eh keiner geglaubt und ich habe versucht, etwas zu schreiben, was man als möglich einstufen könnte.
Dabei fiel mir ein, dass bei Kleidersammlungen immer auf den Zetteln steht, dass man die Taschen überprüfen und leer machen soll, sonst wäre der Inhalt verloren.
Und so bin ich auf die Büchergeschichte gekommen.
Ich selbst bin der Ansicht, dass ich das Geld hätte behalten dürfen.
Auf einem Flohmarkt wird gehandelt und später kommt es zu einem Preis. Und ein Verkäufer sollte über den Zustand seiner Waren Bescheid wissen.
Einen RA werde ich dazu sicherlich nicht befragen.
Ich bedanke mich nochmal bei allen, die hier ihre geschätzte Meinung hinterlassen haben.
Es war sehr aufschlussreich.
Übrigens:
Ich gehe nicht auf Flohmärkte.
Ich war mal mit meiner Frau da, aber ich bin sie nicht losgeworden.
;O))