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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
gelöscht_268748 Ma_neva „Nabend, das verstehe ich als Laie nicht. Wieso hat oder hatte man Dich evtl....“
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Guten Morgen auch,
Ma neva, nun wie geschrieben , er war abgebrochen, da war nicht mehr zu machen. ok, mein Verdacht ist nur? Das ziehen ist halt mit längerer Arbeit verbunden ??
Oder dies ist Stand der Technik. Eine brauchbare Antwort hab ich vom Zahnarzt nicht erhalten, Aber das verrückte, man hat mir so eine Metallklammer angefertigt mit zwei Zähnen dran. Also man hat mir einen Abdruck genommen, 10 Tage später war dies Ding da.
Da sollte ich mal einen Antrag für einen Zuschuß beantragen. Ich hab also weder einen Antrag gestellt, noch dies Ding bestellt, Auch mußte ich für diese Spange oder wie auch immer so was heist, nie etwas etwas bezahlen. Ich hab ich dies Ding noch nie benutzt, den gegenüber fehlen ja auch diese zwei Zähne, die beißen ja dann in`s leere .Alles etwas merkwürdig an mir vorbei gelaufen. Auch hier vom Zahnarzt keine brauchbare Antwort, Nun das wird jetzt keiner so richtig verstehen, ich auch nicht, Eine Verwechslung ??
Gruß Budi58

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