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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Zurück zum Thema. Der Bundesgerichtshof hat, einfach gesagt, Recht gesprochen. Ob das richtig ist, das ist stets eine Frage der eigenen Position. Solange das System Einfluß direkt oder indirekt auf den Patienten und Arzt nimmt, so wird es immer Menschen geben, die Möglichkeiten zum eigenen Vorteil ausloten und drastisch ausnutzen.

Beispiel: Ein BW-General, Oberst oder anderweitig hochdotierte Personen erhalten die Zahnärztliche Behandlung und auch Laborleistungen gratis oder zum Scherzpreis. Eine Verkäuferin in einem Supermarkt muß ggfs. ihren gesamten Nettojahreslohn für die gleiche Behandlung ausgeben. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus. Der besagte Zahnarzt kauft sich davon 4 Reifen für seinen Sportwagen.

Bitte nachdenken ! Ich mache seit geraumer Zeit keine Werbung mehr für Ausbeuter und Sozialschmarotzer der reichen Art. Entschieden wird aber stets im Einzelfall.

Mannomann, ich will doch nur Ärzte, die im Leben stehen, mit denen man auch mal ein Bier trinken gehen kann, beim Hundegassigehen mal nette Worte wechselt, einen liebenswerten Menschen einfach. Meinen Glauben daran habe ich verloren, nachdem ich erlebt habe, das ein hoher Anteil der Berufsgruppe Zahnarzt sich eher vom "Fußvolk" distanziert und lediglich als Einkommensicherung betrachtet. Wie erlebt, für unnötige Leistungen mit Angstpotential 4000,- Euro verlangen, oder die Nachbar-Version von 18 Euro. Wenn man dagegen bedenkt, welch Können ein Kinderarzt haben muß, so ist diese Berufsgruppe im Verhältnis zur Leistungen bei Zahnärzten dramatisch unterdotiert.

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