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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
nettineu Ma_neva „Schönen Abend, ich glaube das kann Dir auch Oliver55 nicht so sagen :- , da...“
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hab verstanden, kann ich erst herausfinden, wenn Zahnbehandlung abgeschlossen, Portemonaie leer ist, obwohl die Praxis eine ältere, stark gebrauchte Einrichtung hat.

Und dennoch der Zahnarzt aus der Tiefgarage mit einem Ferrari entfleucht?

Hey als Patient hat man doch keine Wahl, man muß hin, und manchmal wird es sehr teuer. Wie soll man das Vertrauen finden?

Nachbarn und Arbeitskollegen fragen? Das Ergebnis ist entweder Statussymbol guter, teuer Zahnarzt, oder leider die Notwendigkeit. Frei der Beurteilung und Entscheidung ist da keiner. Wer gibt schon zu, Billigmetall" aus Kostengünden in sein Maul verarbeitet zu haben?

Wobei die Bewertungsmeinungen, keine Sternchen, in Internetportalen für Zahnarztsuche/vermittlung, durchaus hilfreich sein könnten. Wieweit ein Zahnarzt aber die gesammelte Verwandtschaft hat Kommentare schreiben hat lassen? Jetzt wir sind wieder beim Thema vom Anfang.

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