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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
gerhard38 nettineu „Danke poenX für Deine anregenden Beiträge. Schön, wenn Du klare Stellung...“
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Von den Rücklauf haben 73 geantwortet: "Verdienst, Geld, Status...". 11 haben geantwortet: " für Patienten, Menschen zu helfen, sinnvolle Aufgabe, Gesundheitsvorsorge..." .

Also damit habe ich kein Problem. Den 73 ist eher hoch anzurechnen, dass sie durch ehrliche Selbstreflexion die wahren Gründe ihres Handelns kennen. (Abgesehen davon: Wer weiß, ob sich diese Vorstellungen dann der Realität standhalten). Ich habe gar kein Problem damit, wenn jemand schön verdienen will. Wenn jemand sehr gute Schulnoten hat und sich ihm daher exklusiv (wegen numerus clausus) die Möglichkeit auf ein Studium bietet, wo man als Absolvent gut verdienen kann, und er auch ohne große Neigung dieses Studium ordentlich absolviert, und er dann auch noch einen ordentlich Job macht, dann ist mir der allemal lieber, als der Sozialutopist, der als Berufsentscheidung angibt, "für Patienten da sein" oder "Menschen helfen" zu wollen, aber sein Handwerk nicht ordentlich macht, aber vor allem "Zuwendung zum Patienten" praktiziert. Warum soll man für Menschen, die einen guten Job machen (wollen), nicht Werbung machen dürfen? Ist es wirklich nötig, irgendwelche sozialromantischen Lügen vorzubringen, damit es akzeptabel wird? Jeder, der darauf angewiesen ist, Geld zu verdienen, bewirbt sich mit den Fähigkeiten und Leistungen, die er erbringt, nicht mit dem Grund, dass er einfach Geld zum Leben braucht. Die Frage wäre doch vielmehr: Was hat diese werbende Gruppe Besonderes zu bieten, das die anderen nicht haben oder leisten? Bessere Ordinationsausstattung, neuere Techniken, Laser statt Bohrer, Akupunktur statt Injektion, Panoramaröntgen in der Ordination, Zahnersatz in 2 Stunden, vorweisbare Leistungsbilanzen, Referenzpatienten, schmerzfreiere Behandlung, irgend etwas halt, was geeignet ist, Patientenbedürfnisse zu befriedigen. Der Patient kann dann immer noch entscheiden, wieviel ihm das wert ist.

Gruß, Gerhard
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