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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
nettineu groggyman „Hallo Bis hier fand ich die Diskussion informativ und locker aber den Satz :...“
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Ich verstehe Dich. Manchmal neige ich zur überzogenen Ausdrucksweise. Bin aber im Job dermaßen oft von Menschen enttäuscht worden, Worte und Zusagen gelten oft nichts mehr, so das sich in dem Satz meine Verbitterung äußert. Leider habe ich feststellen müssen, das besonders gutbetuchte Menschen unsozial handeln. Vielleicht besteht ja auch ein Zusammenhang zwischen Handlungsweisen und Verdienstmöglichkeiten. Ich möchte natürlich auch nicht, das über mich hier ein falsches Bild entsteht.

Man könnte auch aus Bereichen der Maschinenindustrie berichten, wie sozial handelnde Menschen aus wirtschaftlichen Gründen "aussortiert", sprich entlassen werden. Für genau diese Fa. Werbung mache ich Werbung. Ein Zwiespalt zwischen eigenem Überleben und Engagement und moralischer Einstellung.

Früher gab es bereits die Frage: Darf ein Fotograf als leidenschaftlicher Nichtraucher Fotos für die Zigarettenindustrie machen? Die Qualität der Leistung unabhängig vom Preis ist selbstvertändlich.

Die Diskussion ist schwierig, da die unterschiedlichen Ansichten, jeweils von deren Seite gesehen vertändlich sind.

Solange wir der Marktwirtschaftlichen Gesetzen unterligen, so ist die Rechstsprechung des Bundesgerichtshofs sicherlich korrekt. Macht aber im Ergebnis Veränderungen im Verhältnis Patient/Arzt/Patient. In obigen Beiträgen bereits blumig beschrieben.

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