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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

REPI charlie62 „ Diese Aussage ist so nicht richtig. Sie trifft nur für einen Teilbereich der...“
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Dann schließ mal eine ab, wo z.B. Vertragsrechtsschutz drin ist !
Eventuell noch bei einer Verkehrsrechtsschutz, aber da auch nur Verträge rund um das Kfz.
Hier hätte der Nutzer eine Rechtsschutz haben müssen, die Belange des Internet mit einschließt.

Wenn Du Dich rundherum rechtsschutzmässig sichern willst, ist es billiger die Abmehngebühren zu bezahlen. Man hat nämlich meist die Rechtsschutzversicherung, die garde bei dem anstehenden Fall mal wieder nicht zahlt.