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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

Hugo20 Nachtrag zu: „Hallo Ma_neva, ich hab mal nachgeguckt, was eigentlich hinter der von Dir weiter...“
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Kleiner, aber feiner Nachschlag!

Hätt ich ja glatt vergessen. :-)

Guckst Du ma hier:
http://www.heise.de/newsticker/Deutsches-Patent-und-Markenamt-ueberprueft-DigiProtect--/meldung/108761/from/atom10

Und natürlich auch hier:
http://www.heise.de/newsticker/Sand-im-Getriebe-der-Logistep-Massenabmahner--/meldung/83511

Da steht:
Auch die für das Musiklabel 3p abmahnende Frankfurter Kanzlei Kornmeier und Kollegen erhält ihre Daten von Logistep. Und auch bei Kanzlei Kornmeier scheint etwas durcheinanderzukommen. In mehreren Fällen schwören die Abmahnungsempfänger Stein und Bein, zum Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes keinen einzigen Tauschbörsen-Client installiert zu haben. Vereinzelt können sie angeblich auch nachweisen, dass sie die in der Abmahnung angegeben IP-Adresse zu keinem Zeitpunkt von ihrem Provider zugewiesen bekommen haben. In einem heise online vorliegenden Fall hat die Telekom als Zugangsprovider das auch bestätigt.

Also zunächst mal cool bleiben und Bier trinken. :-)