Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

Ma_neva Olaf19 „Rechtsschutzversicherung: Ich habe AUCH keine!“
Optionen

Hallo und
einen guten Tag,
an die Anwaltskosten zu denken ist eine gute Überlegung, denn die Fa. Kornmeier wollte mir ja auch ihre (wie sie das begründen wollen ist meinem Anwalt auch schleierhaft) Kosten von 250,- aufdrücken. Muß nun jedoch erst mal abwarten wann mich der, d.h. mein Anwalt wieder konsultiert, denn noch habe ich ja auch von ihm noch keine Rechnung bekommen. Diese Langwierigkeit mürbt manchmal schon ganz schön.
Habe in meinem ganzen Leben noch nie was mit Rechtswidrigkeiten und Staatsorganen zu tun gehabt, oh je gelogen, doch beim bzw. nach dem Diplom angetrunken von der Feier schräg über die Straße und vom Polizisten auf diese Ungebührlichkeit hingewiesen worden und dann noch mal dienstlich wie ich die Strecke statt wie vorgesehen mit 120 kmh nur für 70 kmh frei gegeben habe.
Jedoch habe ich nicht viel Hoffnung das die Anklägerseite mir die Anwaltskosten ersetzt, scheinen ja auch berüchtigt zu sein wie auch im Link von Nickles ersichtlich ist http://www.nickles.de/c/n/6698.htm
nach diesem Bericht wäre nichts zu tun gerade verkehrt und teuer.
Danke für die Anteilnahme und Ratschläge, werde über eingehende Neuigkeiten hier berichten. Diese moralische und kollegiale Unterstützung hilft mir sehr.

Grüsse
Manfred