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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

Olaf19 Ma_neva „Hallo, hatte ja versprochen Euch auf dem Laufenden zu halten, jedoch kann ich...“
Optionen
> man braucht heutzutage eine Rechtsschutz, das man so schnell in
> Anklagen verwickelt werden kann habe ich nie für möglich gehalten.

Hi Manfred, dass du unter dem unmittelbaren Eindruck der Ereignisse zu dieser Schlussfolgerung kommst, finde ich mehr als verständlich, doch gehöre ich nach wie vor zu denen, die "aus Überzeugung" keine Rechtsschutzversicherung haben.

In diesem Fall: einfach stillhalten und gar nicht reagieren wäre wahrhscheinlich die beste "Reaktion" gewesen. Stattdessen einen Anwalt zu beauftragen, hat den Vorteil, selbst das Gesetz des Handelns an sich zu reißen und das Problem offensiv anzugehen, nur - das kostet Geld.

Wäre es dagegen zum Äußersten gekommen - Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung o.ä bei der Polizei - dann hätte sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen müssen, und die wird von Steuergeldern finanziert, nicht von dem Anzeigeerstatter.

Böse Zungen sagen "Wir Deutschen sind ein Volk von Prozesshanseln" - ich meine, für genau diese Gruppe sind Rechtsschutzversicherungen gemacht...

Was ich noch im Auge behalten würde: Evtl. besteht rein rechtlich die Möglichkeit, deine Anwaltskosten von der Gegenseite zurückzufordern. Die sind ja schließlich der Verursacher dieser unerfreulichen Angelegenheit und nicht du. Das würde ich den Anwalt unbedingt fragen, ob er da eine Möglichkeit sieht (oder ob das nur im Fall eines verlorenen Gerichtsprozesses so möglich ist).

CU
Olaf