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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

PaoloP Ma_neva „Hallo, also der Router hatte durch die beiden Installationstechniker der T-Com...“
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Ähm gute Frage..das erste ist wie gesagt du musst denen wiedersprechen per Einschreiben mit Rückschein. Nachdem du das getan hast werden vermutlich noch 2 oder 3 noch böser formulierte Schreiben kommen denen Du am besten auch wiedersprichst bzw. nochmals auf deinen Widerspruch verweist und das Du nix gemacht hast. Entweder hört das dann auf oder Sie werden vermutlich einen Titel mit der "Schadenersatz-Summe"
gegen dich beantragen. Du bekommst Dann entsprechnd Post vom Gericht(keine Sorge das kostet dich alles nix). Gegen diesen Titel kannst Du dann Einspuch einglegen und dann kommt es zu einer Anhörung/Vorverhandlung. Aber ich bin Laie ich kann kann da nur Hörensagen wiedergeben, sobald Du von amtlicher Seite Post bekommst musst Du unbedingt eine bürgerliche Rechtsberatung aufsuchen(hier in Berlin gibt es das für lau, man wartet wohl nur lange auf einen Termin) bzw. zur Verbraucherzentrale gehen. Sofern Du unter der sog. Armutsgrenze lebst kann man Rechtsbeihilfe beantragen. Genausowas sagen dir aber die beiden eben benannten Stellen genauer.