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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

Olaf19 Ma_neva „Danke für die Hinweise, habe heute morgen einen Anwalt im Netz gefunden der...“
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Hi Ma_neva,

das tut mir leid, dass du in so etwas reingeraten bist. Jetzt wo du den Termin bei dem Anwalt schon einmal hast, solltest du ihn natürlich wahrnehmen, nur, wenn ich ganz ehrlich bin - mir gefällt die ganze Sache überhaupt nicht.

Ich schließe mich Peterson an: Am besten wäre gewesen, überhaupt nicht zu reagieren - die anderen müssen beweisen, nicht du. Dass sie aufgrund deiner IP-Adresse deine Daten ermitteln konnten, kann eigentlich nicht sein, denn da muss der Provider mitspielen, und das macht der nicht so ohne weiteres.

Jetzt entstehen dir erstmal Kosten, obwohl du gar nichts verbrochen hast.

Aber nun gut - wo die Dinge einmal so weit gekommen sind, würde ich jetzt konsequent diesen Weg weitergehen, bis hin zu einer Anzeige wg. Betrugs und Nötigung. Wenn schon, denn schon!

Aber welches Vorgehen am sinnvollsten ist, wird dir der freundliche Anwalt morgen sicherlich viel besser erklären als wir alle hier. Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden!

Viel Erfolg!

CU
Olaf, daumendrückend