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Ist " kornmeier & partner ue zahlungsaufforderung"

Ma_neva / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo und guten Tag,
habe heute einen Brief (5 Seiten) von der Kanzlei "Kornmeier & Partner" bekommen wo mir mitgeteilt wird das ich am 18.03.08 eine P2P benutzt habe und unrechtmäßig einen Film ins Netz gestellt haben soll. Sie haben einen Testdownload durchgeführt und meine IP ermittelt. Soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 525,-€ (250,- Anwaltskosten+ 275,-€ Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung) bezahlen. Dabei soll es egal sein ob ich oder ein Familienmitglied den Film öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Vertreten tun sie die "DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH". Also eins weiss ich ganz genau, ich habe es nicht getan, kann aber nicht ausschliessen das einer meiner Söhne es getan hat, da zu dieser Zeit beide zu Besuch bei uns waren (1 Woche lang). Ich kenne mich mit P2P und sowas gar nicht aus. Wie verhalte ich mich nun am besten und muß ich bezahlen? Habe schon mal kiurz gegoogelt,
da wird oft berichtet wenn man erst einmal bezahlt hat dauert es nicht lange bis eine erneute Zahlungsforderung mit anderem Titel eintrifft. Ich bin total unsicher was ich machen soll. Hat jemand schon Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder einen Rat bzw. Hinweis dazu?
Danke und Grüsse

Manfred

|dukat| Ventox „Nur mal so aus Neugier, hast Du denn überhaupt so ein Programm für...“
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Naja, mich würde schon interessieren, ob das überhaupt sein kann.
Ich weiss nicht wie alt Deine Söhne sind, aber je nach Situation würde ich sogar damit locken von einer Bestrafung abzusehen, wenn sie denn bloss die Wahrheit sagen. Wenn das stimmt, dann weisst Du ja was auf Dich zukommt, andernfalls würde ich diese Abmahnanwälte erstmal auflaufen lassen. Sollten Deine Sprösslinge wirklich bockmist gebaut haben, wird ihnen so wenigstens die Tragweite ihres Handelns bewußt. Auch ohne Strafe von Papa.

Also erstmal mit den Söhnern quatschen, und dann evtl. zum Anwalt. Vor allem wenn Du irgendwelche Unterlassungserklärungen unterschreiben sollst.

Persönlich würden die mir zum Himmel stinken. Erst was unterschreiben, und 25 Jahre später lässt man versehentlich das W-Lan unverschlüsselt und dann ist aus die Maus.