Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.
Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.
Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.
Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.
Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung
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