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News: Von Gerichtsurteil bestätigt

GEZ - Blechen für Autoaufkleber

Borlander / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.

Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.

Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.

Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.


Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung

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@Chaos3 und PaoloP Olaf19
Olaf19 Pumbo „Bei meinem Auto steht vorne und hinten VOLVO drauf. O jeh! Das ist nämlich ein...“
Optionen

Salve, Gaius Pumbonus!

Das ist doch mal ein scharfsinniger Ansatz: "Nun sollte man aber die Karre auch massiv steuerlich absetzen können" - ganz ernsthaft, da ist wirklich was dran. Verblüffend, wie lange dieser Thread schon läuft, und du bist der erste, der mit dieser Überlegung kommt.

Zumindest die GEZ-Gebühr sollte man auf diesem Wege wieder rausholen können :-D

Noch etwas, das scheinen einige in diesem Thread etwas falsch verstanden zu haben: Es geht ja nicht darum, dass man sich irgendeinen Werbeaufkleber von irgendeinem Unternehmen aufs Auto klebt. Sondern darum, dass man selbst eine Firma hat und mit seinem Auto dafür Reklame fährt.

Wie ich oben schon sagte, ich empfinde diese Rechtsauslegung als äußerst spitzfindig - deine Idee, dieses in Form steuerlicher Absetzung mit gleicher Münze zurückzuzahlen finde ich geradezu genial. Sehr pfiffig!

THX
Olaf

Eben nicht! Olaf19
@Murdock Olaf19