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News: Von Gerichtsurteil bestätigt

GEZ - Blechen für Autoaufkleber

Borlander / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ und die Rundfunkanstalten sind bekanntermaßen recht kreativ wenn es um die Suche nach neuen Einnahmequellen geht.

Weil ein Mann "großflächige Werbung" für die Firma seiner Frau an seinem privat genutzten Auto angebracht hatte bekam er Post: Der SWR forderte für diese "geschäftliche Nutzung" zusätzliche Gebühren ein.

Damit war der Auto-Besitzer natürlich nicht einverstanden und zog vor Gericht. Die Richter vom Verwaltungsgericht Mainz schlossen sich in ihrem Urteil (Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ) jedoch den Vorstellungen des SWR an.

Borlander meint: Der Fall zeigt mal wieder wie überfällig eine Reform der Rundfunkfinanzierung ist. Niemand kann zwei Radios sinnvoll gleichzeitig hören. Für zwei Radios gleichzeitig Rundfunkgebühren zu bezahlen ist in Deutschland dagegen keine Seltenheit.


Quelle: Urteil: Gebühren dank Autowerbung

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@Chaos3 und PaoloP Olaf19
floidfat Olaf19 „GEZ-Auto steuerlich absetzen“
Optionen

Die Punkte die hier aufgestellt wurden, finde ich einfach Klasse.
Das Privatauto als Geschäftswagen anzumelden weil Aufkleber für eine Firma drauf sind.
Dann ist ja fast jedes Auto ein Geschäftswagen, weil ja die meisten Autohäuser bei den Nummernschildernhaltern, auch ihre Werbung drauf haben.
Könnt ihr euch das vorstellen, wenn auf das Finanzamt eine Lawine von Prozessen zu rollt, weil laut dem Richter aus Mainz unter dem Aktenzeichen 4 K 461/08.MZ, der Privatwagen nicht als Firmenfahzeug genutzt wird.
Und wenn wir das dann einmal richtig sehen, müste nicht dan auch jeder Haushalt eine Firma sein, welches ein Auto mit Werbung hat.
Sollten wir in diesem Fall nicht bei der GEZ einen Antarag stellen, für die Gebühren ein Geschäftsauto.
So zu sagen, der GEZ Mehreinnahmen von, sagen wir einfach einmal 100.000€ und den Finazamt Mindereinahmen von 1.000.000€.

Eben nicht! Olaf19
@Murdock Olaf19