Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:
Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.
Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.
Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Wenn Du z.B. bei McDonalds bestellst, wirst Du ja immer gefragt, ob "zum mitnehmen oder hier essen". Wenn Du
> Hamburger zum Mitnehmen kaufst, zahlst Du 7% USt. Isst Du sie dagegen an Ort und Stelle, werden 19% USt. fällig.
Das heißt, der Kassierer muss etwas anderes in die Kasse eintippen, wenn ich die Hamburger statt zum Gleichessen zum Mitnehmen kaufe? Und was ist, wenn ich es mir anders überlege und ich mich mit den "zum Mitnehmen" gekauften Hamburgern doch noch an einen freien Tisch setze und dort verzehre? Ist MacDonalds dann dran wegen Steuerbetrugs?
Dass Essen im Supermarkt 7% und im Restaurant 19% kostet, war mir schon klar - diese Idiotie hingegen nicht. Irgendwie hat Crusty schon recht mit seinen "kranken Hirnen"...
CU
Olaf
> Hamburger zum Mitnehmen kaufst, zahlst Du 7% USt. Isst Du sie dagegen an Ort und Stelle, werden 19% USt. fällig.
Das heißt, der Kassierer muss etwas anderes in die Kasse eintippen, wenn ich die Hamburger statt zum Gleichessen zum Mitnehmen kaufe? Und was ist, wenn ich es mir anders überlege und ich mich mit den "zum Mitnehmen" gekauften Hamburgern doch noch an einen freien Tisch setze und dort verzehre? Ist MacDonalds dann dran wegen Steuerbetrugs?
Dass Essen im Supermarkt 7% und im Restaurant 19% kostet, war mir schon klar - diese Idiotie hingegen nicht. Irgendwie hat Crusty schon recht mit seinen "kranken Hirnen"...
CU
Olaf