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Ebay: Ware zu billig verkauft - wer kennts

W@ldemar / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:

Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.

Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.


Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?

Ich würde so vorgehen: rill
Mindestpreis Olaf19
Find ick jut :-D Olaf19
Crusty_der_Clown Userluser „Versandkosten sind doch ein durchlaufender Posten, darauf wird doch keine...“
Optionen

Warum sollten auf Versandkosten keine Steuern erhoben werden? Natürlich werden darauf steuern erhoben, auch auf Leistungen, die bei der Post steuerfrei sind. Wenn der Händler plus/minus Null herauskommen möchte, muß er auf die entstandenen Portokosten noch die Umsatzsteuer draufschlagen, so werden aus EUR 2,20 (Maxibrief) - ohne daß der Händler auch nur einen Cent übrigbehält - EUR 2,62. Vorausgesetzt natürlich, er ist umsatzsteuerpflichtig, bei Kleingewerbetreibenenden, die sich nur ein paar Kröten dazuverdienen, nicht unbedingt der Fall.

Und natürlich entfallen auf die Versandkosten auch die allgemein üblichen Steuern - wo steht den geschrieben, daß das ein "durchlaufender Posten sein MUSS?". Wenn der Händler für ein Paket netto EUR 2,90 bezahlt, dann muß er es dir noch lange nicht zu dem Preis berechnen, dafür kann er auch EUR 5,- oder EUR 9,90 oder jeden anderen Betrag verlangen. Warum soll er sich den Betrag denn steuerfrei in die Tasche stecken können? Und warum sollte für ihn ein Zwang bestehen, den Versand ohne Aufschlag weiterzuberechnen? Immerhin trägt er in der Regel das Kostenrisiko für Rücksendungen, für nicht angenommene Sendungen, bei denen der Besteller dann auch "toter Mann" spielt, für nicht angenommene Nachnahmesendungen etc.

In Zusammenhang mit eBay geht es dabei nur um eins: Es fallen keine eBay-Gebühren an. Und die Händler, die mit Kram um einen Euro herum handeln, haben gar keine andere Wahl, da die Wettbewerber es eben genauso machen. Wenn der Händler im Einkauf für einen Akku EUR 3,- bezahlt und für einen Euro verkaufen "muss", weil die Wettbewerber ebensoviel verlangen, dann kann er das nur über die Versandkosten regeln, damit für ihn überhaupt was hängen bleibt. Für Sentimentalitäten bleibt da kein Spielraum, er kann schlichtweg die Akkus nicht für EUR 4,00 verkaufen und dafür nur EUR 2,50 Versandkosten verlangen, weil dann wegen des Ach so hohen Preises kaum noch jemand bei ihm kauft und er nicht nur (aus den Fingern gesogene eBay-Gebühren, bitte nur als Beispiel verstehen) wie die Wettbewerber 5 Cent eBay-Gebühren hat, sondern 20 Cent - was schon die gesamte Gewinnspanne darstellt bzw. darstellen kann.

Also, nix mit Steuerfreiheit. Im übrigen gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer ohnehin nur für einige Dienstleistungen der gelben Post. Der selbe Leistung von einem privaten Paket- oder Briefzustelldienst, ist auf alle Fälle umsatzsteuerpflichtig. Die Post bekommt halt eine Extrawurst gebraten.

Gruß
Jürgen

[OT] Exkurs out-freyn