Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:
Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.
Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.
Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
rill