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Ebay: Ware zu billig verkauft - wer kennts

W@ldemar / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:

Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.

Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.


Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?

Ich würde so vorgehen: rill
Mindestpreis Olaf19
Find ick jut :-D Olaf19
Olaf19 Userluser „Versandkosten sind doch ein durchlaufender Posten, darauf wird doch keine...“
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Hi Userluser,

Crusty und Charlie haben natürlich recht - das hatte ich vorgestern Abend überlesen. Du bringst da etwas durcheinander: Die Steuern selbst(!) sind durchlaufende Posten, alles andere nicht.

Buchhalterisch ist das so zu verstehen: Ein Händler kauft Ware ein und zahlt dabei 19% Vorsteuer. Er verkauft die Ware weiter, z.B. an einen privaten Endverbraucher, und nimmt dabei 19% Umsatzsteuer ein. Da er seine Artikel mit Gewinn weiterverkauft, fällt die Umsatzsteuer höher aus als die Vorsteuer - die Differenz wird im Konto Umsatzsteuerzahllast gebildet und muss vom Händler ans Finanzamt überwiesen werden. Das belastet seine Finanzen aber nicht, denn dieses Geld hat er vom Käufer bekommen - dieser ist der eigentliche "Träger" der 19% Mehrwertsteuer, der Händler nur der "Zahler".

Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die MwSt eine reine Endverbrauchersteuer ist, die den Handel nicht belastet (in der Praxis belastet sie ihn sehr wohl, da hohe Steuern die Kauflust mindern - aber das ist ein anderes Thema).

Was die Versandkosten angeht, so musst du bedenken, dass der Händler an diesen mitverdient(!) und diese deswegen nicht steuerfrei sein können. Das mag überraschend klingen, ist aber kaufmännisch betrachtet ganz logisch.

Zunächst einmal berechnet der Händler den Bezugsaufwand einer Ware. Das sind alle Kosten, die irgendwie mit der Beschaffung der Ware zusammenhängen, angefangen vom Nettopreis ab Werk über Tranportkosten, Versicherung, Provision für den Einkäufer (sowas gibt's ;-), Einfuhrzoll (nur bei Import). Auf diesen Bezugsaufwand schlägt der Händler seinen Kalkulationszuschlag auf, bestehend aus Gewinnzuschlag und Handlungskostenzuschlag (=Gemeinkosten wie z.B. Personalaufwand, Miete, Strom, Heizung etc. pp.).

Rein mathematisch wird damit klar: Je höher die Kosten - desto höher der Gewinn! Paradox, aber es ist so, und jeder Händler rechnet so. Wobei er natürlich am Ende auf einen am Markt konkurrenzfähigen Preis kommen muss.

CU
Olaf

[OT] Exkurs out-freyn