Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:
Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.
Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.
Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?
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Hi Waldemar,
ich habe meinen ebay-Account in der Vergangenheit überwiegend zum Verkaufen und weniger zum Kaufen genutzt (ca. 67:33%). Auch ich habe schon viele Artikel, von denen ich annahm, dass sie locker diverse Euro plus Versandkosten wert seien. Und was war? Für 1 € eingestellt - für 1 € verkauft. Tja, Pech gehabt, lieber Olaf :-)
Was habe ich gemacht? Kaum war das Geld da - Versandkosten plus 1 €, so und nicht anders herum - habe ich die Teile sofort rausgeschickt, manchmal noch mit einem augenzwinkernd-launigen Kommentar an den Käufer garniert ("Freundchen, da haste jetzt aber ein Schnäppchen gemacht...").
Und genau so erwarte ich die Handhabung auch von "meinen" Verkäufern. Wenn ein virtuelles "topp, die Wette gilt" übers Internet erfolgt ist, dann gilt es eben - auch im richtjen Leben!
Der langen Rede kurzer Sinn: Mach genau das, was meine Vorposter empfohlen haben. Schreibe dem Verkäufer bestimmt, aber freundlich - siehe Rill! - und hebe nicht voreilig auf die Rückerstattung des Auktionsbetrags ab, sondern poche auf die Lieferung der vertraglich(!) zugesicherten(!) Ware. Und informiere dich bei ebay - siehe Crusty! - über deine Rechte, die dir laut ebay-Spielregeln zustehen.
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html - schlimmstenfalls musst du die Angelegenheit bei ebay als Unstimmigkeit melden, wenn gar keine gütliche Einigung mit dem Verkäufer möglich zu sein scheint.
CU
Olaf