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Ebay: Ware zu billig verkauft - wer kennts

W@ldemar / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:

Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.

Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.


Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?

Ich würde so vorgehen: rill
Mindestpreis Olaf19
Find ick jut :-D Olaf19
out-freyn Olaf19 „Durchlaufender Posten / Versandkosten“
Optionen

Dazu noch eine kleine Ergänzung:
Nebenleistungen (Versand, Verpackung, ...) tragen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. D.h., es gilt jeweils derselbe Steuersatz. Werden Bücher verkauft (7% USt.), entfallen auch 7% USt. auf Versand und Verpackung. Bei Waren mit 19% sind es demnach 19%.

Und dann gibt es noch - völlig Off Topic - unterschiedliche Behandlung ein und derselben Waren:
Wenn Du z.B. bei McDonalds bestellst, wirst Du ja immer gefragt, ob "zum mitnehmen oder hier essen". Wenn Du Hamburger zum Mitnehmen kaufst, zahlst Du 7% USt. Isst Du sie dagegen an Ort und Stelle, werden 19% USt. fällig. In diesem Fall ist der Endpreis derselbe, nur der Anteil, den der Restaurantbesitzer ans Finanzamt abliefern muss ist unterschiedlich.