Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:
Ein Verkäufer verkauft Ware. Diese geht regelmäßig gut weg und das für einen bestimmten Betrag (50 Euro). Nun hat ein Bieter Glück und ergattert den Artikel für 20 Euro, weil kein anderer mitbietet, ungünstige Uhrzeit, ungünstige Zeit (für den Verkäufer) bzw. günstig für den Käufer.
Nunja - Bieter überweist den Betrag und der Verkäufer zögert. Er versendet die Ware nicht, weil ihm der Betrag zu billig war und überweist aber auch das Geld nicht zurück.
Wie vorgehen? Gibts eine Möglichkeit der gütlichen Einigung ohne gleich zum Anwalt, zur Polizei etc zu rennen?
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Ich persönlich würde erstmal anfangen mit http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/kundenservice.html - "Artikel nicht erhalten"
Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
rill
Danke, ich will nämlich bei so einem Preis keinen riesen Wind anzetteln, das fänd ich nämlich albern. Daher erstmal die Milde walten lassen. Wer über das Portal vorgehen aber erst nach den Feiertagen, wer weiß, vielleicht bringen sie ihn zur Besinnung.
Hi Waldemar,
ich habe meinen ebay-Account in der Vergangenheit überwiegend zum Verkaufen und weniger zum Kaufen genutzt (ca. 67:33%). Auch ich habe schon viele Artikel, von denen ich annahm, dass sie locker diverse Euro plus Versandkosten wert seien. Und was war? Für 1 € eingestellt - für 1 € verkauft. Tja, Pech gehabt, lieber Olaf :-)
Was habe ich gemacht? Kaum war das Geld da - Versandkosten plus 1 €, so und nicht anders herum - habe ich die Teile sofort rausgeschickt, manchmal noch mit einem augenzwinkernd-launigen Kommentar an den Käufer garniert ("Freundchen, da haste jetzt aber ein Schnäppchen gemacht...").
Und genau so erwarte ich die Handhabung auch von "meinen" Verkäufern. Wenn ein virtuelles "topp, die Wette gilt" übers Internet erfolgt ist, dann gilt es eben - auch im richtjen Leben!
Der langen Rede kurzer Sinn: Mach genau das, was meine Vorposter empfohlen haben. Schreibe dem Verkäufer bestimmt, aber freundlich - siehe Rill! - und hebe nicht voreilig auf die Rückerstattung des Auktionsbetrags ab, sondern poche auf die Lieferung der vertraglich(!) zugesicherten(!) Ware. Und informiere dich bei ebay - siehe Crusty! - über deine Rechte, die dir laut ebay-Spielregeln zustehen.
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html - schlimmstenfalls musst du die Angelegenheit bei ebay als Unstimmigkeit melden, wenn gar keine gütliche Einigung mit dem Verkäufer möglich zu sein scheint.
CU
Olaf
sehe ich genau so wie meine vorredner. Wer zu billig ist nen mindestpreis zu benutzen hat eben pech gehabt, denn genau dazu ist eben dieser ja da.
Und ganz ehrlich: Wenn der VK nicht reagiert schlicht (nach Meldung an Ebay und wenn das keinen Erfolgh hatte) anzeigen. Nur so wird man solche Leute los. Und wirklich viel Zeit kostet das auch nicht. Ich habe einmal dieses Spiel auf Kaeufer als auch einmal auf VK Seite mitgemacht und habe davon immer profitiert.
HTH
uscos
Also ich habe das schon gehabt und zwar als Käufer und auch als Verkäufer. Und dazu muss ich sagen: nur so mach ebay auch Spass. Allerdings sollte das im Schnitt schon noch ausgewogen sein.
Natürlich habe ich mich als Käufer über so manches Schnäppchen gefreut, meine Verkäufer haben immer einwandfrei agiert und genauso verhalte ich mich als Verkäufer. Natürlich wurmt es mich, wenn ich etwas einstelle und es geht für € 1,50 weg aber dann hätte ich eben den Mindestpreis höher ansetzen müssen, so sehe ich das eben.
Was mich einmal nur wirklich geärgert hat: ich habe eine Netzwerkkarte verkauft, die für € 1,51 weg ging, den Versand hatte ich mit € 3,50 angegeben. Ich schreibe dem Käufer also er möge doch bitte die € 1,51 zuzüglich € 4,50, insgesamt also € 5,01 an mich überweisen. (Für alle, denen das nicht aufgefallen ist, ich hatte mich bei den Versandkosten vertippt, den Gesamtbetrag aber richtig, also wie laut Auktion geschuldet angegeben).
Da der Käufer aber nur wenige Kilometer entfernt wohnte habe ich mit einem Augenzwinkern geschrieben, dass ich ihn gerne noch auf ein Bier oder sonstwas einlade, wenn er sie abholen möchte, dann spart er sich die Versandkosten. Damit würde ich zwar gleich noch drauflegen, ich habs aber mit Humor genommen.
Was mich dann errreichte, hat mich dann aber brutal aufgeregt: der Depp schreibt mir eine Mail, dass ich doch ein eldender Mistkerl sei, der ihn jetzt über den Tisch ziehen möchte über die Versandkosten, ich hätte keine Berechtigung, € 1 mehr zu verlangen etc.
Natürlich bestehe er auf Versand, Abholung komme nicht in Frage etc.
Ich habe ihm natürlich geschrieben, dass ich mich nur vertippt hatte und der zu überweisende Betrag doch gestimmt habe. Allerdings (das habe natürlich nicht geschrieben) war ich froh, dass er das Ding nicht abholen wollte, 1. hätte ich dann wieder einen Termin, zu dem ich auch sicher zu Hause sien müßte und 2. hätte ich den vielleicht noch verprügelt.
Ansonsten haben auch andere schon Schnäppchen bei mir gemacht, ist aber ok, ich ja schließlich auch bei manchen Käufen. Es hat zum Glück immer alles wunderbar geklappt und genauso erwarte ich das, denn nur dann macht es Spass.
Allerdings muss ich gestehen, das ist jetzt alles ein paar Jahre her. Inzwischen habe ich es aufgegeben, über ebay zu verkaufen, die sind mir einfach zu unverschämt mit ihren Gebühren, ferner ist es inzwischen so, dass ich für das was ich verkaufen würde wohl doch (zumindest meiner Ansicht nach) zu wenig bekommen würde wenn man mal die Gebühren, die Zeit fürs Einstellen und Abwickeln etc. die Fahrtkosten zur Post etc. einberechnet! Wie schon in einer anderen Diskussion diesbezüglich festgehalten, behalte ich meinen Kram dann eben lieber oder gebe es gleich zum Müll oder verschenke es anderweitig!
> hätte ich eben den Mindestpreis höher ansetzen müssen, so sehe ich das eben.
Einerseits ja. Andererseits erreichen viele ebay-Auktionen nur deswegen einen so großen Interessentenkreis, weil sie auf dem Level von 1 € begonnen haben. Würde man als Startpreis mehr als 1 € verlangen, würde man auf den billigen Sachen sitzenbleiben, während es für einen 400-€-Artikel völlig belanglos ist, ob die Auktion mit 1 oder 10 Euro begonnen hat.
Ich stelle meine Sachen alle ausnahmslos für 1 € ein! Auch solche, deren Wert in die Hunderte geht. Die Erfahrung zeigt: Der wahre Marktwert pendelt sich von ganz alleine ein, ein hoher Startpreis führt nicht zu einem höheren Endergebnis - ganz im Gegenteil. Eher schreckt er potenzielle Käufer ab.
Einziger Pferdefuß: Man muss sich schon sehr sicher sein, dass die Zielgruppe bei ebay nachschaut. Im Fall von z.B. Musikelektronik / Studioequipment ist das ein Selbstgänger. Wenn man das weiß, ist der 1 €-Startpreis auch kein Risiko mehr. Bei z.B. Bildender Kunst würde ich das aber nicht riskieren, da ich den Kunstmarkt und seine Gesetzmäßigkeiten überhaupt nicht kenne und bestenfalls mutmaßen kann, dass Kunstinteressierte sich eher nicht bei ebay umschauen.
CU
Olaf
>>Da der Käufer aber nur wenige Kilometer entfernt wohnte habe ich mit einem Augenzwinkern geschrieben, dass ich ihn gerne noch auf ein Bier oder sonstwas einlade, wenn er sie abholen möchte, dann spart er sich die Versandkosten. Damit würde ich zwar gleich noch drauflegen, ich habs aber mit Humor genommen.
also ich hätte die einladung danken angenommen und wenn man klargekommen wäre, hätte ich dich wahrscheinlich auch auf ein bierchen eingeladen :)
mann oh mann, leute gibts.
grüße
frank
...an eine Sozialhilfeempfängerin verkauft - und hinterher für 5 € zu einem Kaffee eingeladen :-D
Na, wenigstens die Versandkosten haben wir gespart *g*...
CU
Olaf
Einfach nachgefragt und falsche Lieferung (damals war es ein Freisprecheinrichtung für's Auto - und der Verkäufer wollte mir ein minderwertigeres Modell liefern) zurückgeschickt - am Ende hatte es geklappt.
Hallo zusammen,
das Problem EBay kennt heute wohl so ziehmlich jeder,
leider hat EBay auch den Nachteil das viele Preis Kaputt gemacht werden und das nicht durch echte Sonderangebote sondern durch FernostSchrott der aus dem hintersten Asien zu uns geschwemmt wird.
Kauft mal bei T-Com, Phonehouse, Saturn, etc. ein Handy-KFZ-ladekabel, 20-40€ zahlste da locker dafür, bei EBAY in der Regel 1,-€. Normal sollte es jedem Klar sein das es sich hier um mindere Qualität handelt. Leider glauben aber sehr viele EBayer das es sich um die gleiche Ware Handelt, sthet ja (zB) Nokia drauf also muss auch Nokia drin sein, leider ist es fast nie so!
Nun hast Du aber ein Originales Nokia Autoladekabel Neu und versuchst dieses bei Ebay zu Verkaufen, wenn Du nun für das Kabel 10 oder 15,-€ haben willst kann es Dir passieren das Du als Betrüger beschimpft wirst!
Mir ist ähnliches mit einem Haedset und einem USB Datenkabel passiert und immer bekam ich die Antwort das andere Verkäufer die Teile für einen Euro anbieten, da kannst Du lange versuchen zu erklären das es sich um ganz andere Qualität handelt!
Ich habe letzte Woche erst meine 15" Notebooktasche ins Ebay gesetzt weil mein neues 17" nicht mehr reinpasst, das war eine Sauteure tasche mit Blauen Luftpolsterungen Firma Dicota, eine der Sichersten Notebokktaschen auf dem Markt, die hat mich fast 100,-€ gekostet und war absolut Neuwertig, ich habe 1,-€ erzielt, klar habe ich mich geärgert aber was solls, wäre ich der Käufer gewesen hätte ich mich sehr gefreut! Trotzdem liegt der geringe Kaufpreis daran das PC Zubehör Preislich voll Kaputt ist, durch EBay und die Asienware!
Ich habe hier von Microsoft eine Funktastatur mit Funkmaus liegen, 1 Monat benutzt dann auf Notebook umgestiegen, wollte das Teil auch erst ins EBay setzen, NP 99,-€.
Ich habe dann leider in EBay gesehen das es nachbauten aus Fernost gibt, die Täuschend Echt aussehen und für schmale 15,99€ Versemmelt werden. Da lasse ich meine Maus/Tastatur doch lieber im Schrank verrotten!
Es geht aber auch andersherrum, ich Verkaute vor 14 tagen eine neue WLAN PCI ADD On Card, 54 Mbit/s 802.11g. War von mir ein Fehlkauf
Die Karte habe ich für 1,-€ Verkauft, also es hat jemand diese neue unbenutzte Karte für einen Euro gekauft und dann doch nicht genommen, er hat das Geschäft nicht abgewickelt, er meint er hätte vorher nicht gewusst was er kauft, ich habe alles was auf der Packung aufgedruckt ist im Text übernommen, ebenso habe ich die gesamte Deutsche Anleitung abgetippt, genauer war es absolut nicht möglich, ich vermute ihm war der Versand von 5,90€ zu Teuer, aber der stand ja auch vorher fest und ich versende nun mal nur versicherte Pakete, bei Päkchen habe ich keinen Beweis das ich versendet habe!
Wollte erst den unbezahlten Artikel Melden, habe aber dann in seinen Bewertungen gesehen das er zwar "NUR" 7 Negative hatte, aber schon knapp 30 Negative abgegeben hat und das meistens mit der Begründung "Versandabzocke"
Und natürlich hat er in seiner ersten Mail direkt Fett herraushängen lassen das er Anwalt ist, ich glaube der suchte nur Streß, da habe ich keinen Bock drauf, aber die EBaygebühren habe ich trotz allem an der Backe!
Ich Denke ich werde die WLAN Karte mal zur Tatstaur/Maus in den Schrank legen, vielleicht sucht ja mal jemand so etwas für Schmales Geld, vielleicht sollte ich auch mal auf den Flohmarkt gehen.
Fazit: EBay ist eine Top Idee, die leider zum einen durch Billigramsch, zum anderen durch Faule Nüsse und durch die Gier der Ebaygebührenmacher den Bach runter geht, schadeschade.
Liebe Grüße Hennaman der UserLuser
> 20-40€ zahlste da locker dafür, bei EBAY in der Regel 1,-€
Hi Userluser, ganz blöd nachgefragt:
Ganz sicher, dass das Sofort-Kaufen-Angebote waren? Keine Auktionen(!) mit Start(!)preis 1 Euro? Tut mir leid, ich kann das gerade kaum glauben...
Falls du einmal selbst einen solchen Artikel zu verkaufen hast, dann begnüge dich nicht mit dem Hinweis auf den von dir gezahlten Neupreis von z.B. 30 €, sondern weise darüber hinaus darauf hin, wo du diesen Preis gezahlt hast und dass es sich um Originalware und nicht irgendwelche Produktplagiate handelt.
CU
Olaf
Hallo Olaf,
also, die Artikel die ich Verkauft habe hatten natürlich einen Startpries von 1,-€ und keinen Sofortkaufpreis, ich nutze zwar hin und wieder die Option Sofortkauf dann aber ohne Auktion, aber da sind die Gebühren mittlerweile so hoch das es sich kaum Lohnt.
Die Asiaten Verkaufen dies Ladekabel für 1,-€ Sofortkauf, das ist aber nicht wirklich Neu, Ebay ist gerade im Bereich "Mobiltelefonie" Randvoll mit solchen Gewerbeanzeigen,
Die Verkaufen ja auch ne Micro SD Speicherkarte für 5 Euro und nehmen dann zum teil 12 Euro Versandkosten und auf nachfragen kommt dann raus das mit den Versandkosten auch die Kosten für den Artikel gedeckt werden müssen. Versandkosten sind Steuerfrei und frei von Ebaygebühren!
Du sagt man soll sich nicht mit dem Neupreis den man gezahlt hat aufhalten, aber gerade der ist doch wichtig um eine vernünftige Preisfindung und Producktbeschreibung zu machen.
mfg
Hennaman
Damit soll man sich sogar noch viel mehr aufhalten - siehe oben!
("dann begnüge dich nicht mit dem Hinweis auf den von dir gezahlten Neupreis von z.B. 30 €, sondern weise darüber hinaus darauf hin")
CU
Olaf
Sorry hast Recht Olaf.
Man sieht mal wieder, wer Lesen kann ist klar im Vorteil, ich hatte bestimmt noch Schlaf in den Augen
LG Hennaman
Was glaubst du, wie oft mir genau das schon passiert ist... hinzu kommt: Am Bildschirm verliest man sich viel viel leichter als auf dem Papier. Das ist definitiv wissenschaftlich erwiesen und erscheint mir auch logisch.
Ebenso LG
Olaf
Nein, sind sie nicht.
Versandkosten sind doch ein durchlaufender Posten, darauf wird doch keine Einkommensteuer erhoben
Warum sollten auf Versandkosten keine Steuern erhoben werden? Natürlich werden darauf steuern erhoben, auch auf Leistungen, die bei der Post steuerfrei sind. Wenn der Händler plus/minus Null herauskommen möchte, muß er auf die entstandenen Portokosten noch die Umsatzsteuer draufschlagen, so werden aus EUR 2,20 (Maxibrief) - ohne daß der Händler auch nur einen Cent übrigbehält - EUR 2,62. Vorausgesetzt natürlich, er ist umsatzsteuerpflichtig, bei Kleingewerbetreibenenden, die sich nur ein paar Kröten dazuverdienen, nicht unbedingt der Fall.
Und natürlich entfallen auf die Versandkosten auch die allgemein üblichen Steuern - wo steht den geschrieben, daß das ein "durchlaufender Posten sein MUSS?". Wenn der Händler für ein Paket netto EUR 2,90 bezahlt, dann muß er es dir noch lange nicht zu dem Preis berechnen, dafür kann er auch EUR 5,- oder EUR 9,90 oder jeden anderen Betrag verlangen. Warum soll er sich den Betrag denn steuerfrei in die Tasche stecken können? Und warum sollte für ihn ein Zwang bestehen, den Versand ohne Aufschlag weiterzuberechnen? Immerhin trägt er in der Regel das Kostenrisiko für Rücksendungen, für nicht angenommene Sendungen, bei denen der Besteller dann auch "toter Mann" spielt, für nicht angenommene Nachnahmesendungen etc.
In Zusammenhang mit eBay geht es dabei nur um eins: Es fallen keine eBay-Gebühren an. Und die Händler, die mit Kram um einen Euro herum handeln, haben gar keine andere Wahl, da die Wettbewerber es eben genauso machen. Wenn der Händler im Einkauf für einen Akku EUR 3,- bezahlt und für einen Euro verkaufen "muss", weil die Wettbewerber ebensoviel verlangen, dann kann er das nur über die Versandkosten regeln, damit für ihn überhaupt was hängen bleibt. Für Sentimentalitäten bleibt da kein Spielraum, er kann schlichtweg die Akkus nicht für EUR 4,00 verkaufen und dafür nur EUR 2,50 Versandkosten verlangen, weil dann wegen des Ach so hohen Preises kaum noch jemand bei ihm kauft und er nicht nur (aus den Fingern gesogene eBay-Gebühren, bitte nur als Beispiel verstehen) wie die Wettbewerber 5 Cent eBay-Gebühren hat, sondern 20 Cent - was schon die gesamte Gewinnspanne darstellt bzw. darstellen kann.
Also, nix mit Steuerfreiheit. Im übrigen gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer ohnehin nur für einige Dienstleistungen der gelben Post. Der selbe Leistung von einem privaten Paket- oder Briefzustelldienst, ist auf alle Fälle umsatzsteuerpflichtig. Die Post bekommt halt eine Extrawurst gebraten.
Gruß
Jürgen
Hi Userluser,
Crusty und Charlie haben natürlich recht - das hatte ich vorgestern Abend überlesen. Du bringst da etwas durcheinander: Die Steuern selbst(!) sind durchlaufende Posten, alles andere nicht.
Buchhalterisch ist das so zu verstehen: Ein Händler kauft Ware ein und zahlt dabei 19% Vorsteuer. Er verkauft die Ware weiter, z.B. an einen privaten Endverbraucher, und nimmt dabei 19% Umsatzsteuer ein. Da er seine Artikel mit Gewinn weiterverkauft, fällt die Umsatzsteuer höher aus als die Vorsteuer - die Differenz wird im Konto Umsatzsteuerzahllast gebildet und muss vom Händler ans Finanzamt überwiesen werden. Das belastet seine Finanzen aber nicht, denn dieses Geld hat er vom Käufer bekommen - dieser ist der eigentliche "Träger" der 19% Mehrwertsteuer, der Händler nur der "Zahler".
Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass die MwSt eine reine Endverbrauchersteuer ist, die den Handel nicht belastet (in der Praxis belastet sie ihn sehr wohl, da hohe Steuern die Kauflust mindern - aber das ist ein anderes Thema).
Was die Versandkosten angeht, so musst du bedenken, dass der Händler an diesen mitverdient(!) und diese deswegen nicht steuerfrei sein können. Das mag überraschend klingen, ist aber kaufmännisch betrachtet ganz logisch.
Zunächst einmal berechnet der Händler den Bezugsaufwand einer Ware. Das sind alle Kosten, die irgendwie mit der Beschaffung der Ware zusammenhängen, angefangen vom Nettopreis ab Werk über Tranportkosten, Versicherung, Provision für den Einkäufer (sowas gibt's ;-), Einfuhrzoll (nur bei Import). Auf diesen Bezugsaufwand schlägt der Händler seinen Kalkulationszuschlag auf, bestehend aus Gewinnzuschlag und Handlungskostenzuschlag (=Gemeinkosten wie z.B. Personalaufwand, Miete, Strom, Heizung etc. pp.).
Rein mathematisch wird damit klar: Je höher die Kosten - desto höher der Gewinn! Paradox, aber es ist so, und jeder Händler rechnet so. Wobei er natürlich am Ende auf einen am Markt konkurrenzfähigen Preis kommen muss.
CU
Olaf
Dazu noch eine kleine Ergänzung:
Nebenleistungen (Versand, Verpackung, ...) tragen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. D.h., es gilt jeweils derselbe Steuersatz. Werden Bücher verkauft (7% USt.), entfallen auch 7% USt. auf Versand und Verpackung. Bei Waren mit 19% sind es demnach 19%.
Und dann gibt es noch - völlig Off Topic - unterschiedliche Behandlung ein und derselben Waren:
Wenn Du z.B. bei McDonalds bestellst, wirst Du ja immer gefragt, ob "zum mitnehmen oder hier essen". Wenn Du Hamburger zum Mitnehmen kaufst, zahlst Du 7% USt. Isst Du sie dagegen an Ort und Stelle, werden 19% USt. fällig. In diesem Fall ist der Endpreis derselbe, nur der Anteil, den der Restaurantbesitzer ans Finanzamt abliefern muss ist unterschiedlich.
Das mit der unterschiedlichen Umsatzsteuer auf die Versandkosten war mir jetzt auch nicht mehr so richtig im Gedächtnis. Ich hab's wohl mal gehört, aber das ist laaaaange her. Außerdem verkaufen wir ja gar keine 7-Prozent-Artikel bei uns. Aus den Augen, aus dem Sinn. Zu meiner Entschuldigung sei gesagt: Buchführung hat mich noch nie interessiert und seit 20 Jahren habe ich mich nicht mehr damit beschäftigt.
Das mit dem ermäßigten bzw. vollen Steuersatz im (Schnell-)Restaurant ist schon ein Klopfer (die Geschichte kenne ich allerdings), in keiner Weise logisch, aber immerhin noch irgendwie zu vermitteln. Aber die weiteren Ausnahmen oder Unterschiede, die sind teilweise schon der Hammer.
Künstler müssen nur 7 % Umsatzsteuer berechnen, Handwerker 19 %. Na ja.
Schnittblumen 7 %. Topfblumen 19 %. Na klar!
Ein kleiner Einkauf bei Feinkost Käfer gefällig? Krebse sind im Angebot, logisch bei nur 7 % Umsatzsteuer. Langusten und Krebse sind im Auge des Gesetzes offenbar schon edlere Tiere, oder warum sind wohl für die 19 % fällig?
Vor einigen Monaten habe ich da auch mal einen Bericht aus einem Zoo gelesen, da ging es auch um das Thema. Pferde haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, einen anderen Steuersatz als Maultiere. Oder zumindest sowas in der Art. Tiere, die der Tier-nicht-kenner für eng miteinander verwandt einschätzt, haben oft vollkommen verschiedene Steuersätze.
Da muß man sich doch wirklich fragen: Was für kranke Hirne haben sich sowas mal ausgedacht? Und sowas in der Vor-Schäuble-Zeit, eigentlich gilt der ja als Erfinder vollkommen hirnloser Gesetze und Verordnungen.
So, jetzt sind wir aber von der Ausgangsfrage wirklich meilenweit entfernt.
Gruß
Jürgen
Nicht ganz: Für Pferde sowie Maultiere und Maulesel gilt der ermäßigte USt-Satz, sobald es sich aber um einen reinrassigen Esel handelt, werden 19% fällig. Zumindest gilt das für lebende Tiere. Verarbeitete Esel kosten auch wieder nur 7% USt...
Ach, das ist doch nicht mehr normal ;-)
Dann waren das wohl irgendwelche anderen Viecher, so genau habe ich mir das nicht gemerkt, ich habe ja nicht gewusst, daß ich das irgendwann nochmal brauche ;-)
> Hamburger zum Mitnehmen kaufst, zahlst Du 7% USt. Isst Du sie dagegen an Ort und Stelle, werden 19% USt. fällig.
Das heißt, der Kassierer muss etwas anderes in die Kasse eintippen, wenn ich die Hamburger statt zum Gleichessen zum Mitnehmen kaufe? Und was ist, wenn ich es mir anders überlege und ich mich mit den "zum Mitnehmen" gekauften Hamburgern doch noch an einen freien Tisch setze und dort verzehre? Ist MacDonalds dann dran wegen Steuerbetrugs?
Dass Essen im Supermarkt 7% und im Restaurant 19% kostet, war mir schon klar - diese Idiotie hingegen nicht. Irgendwie hat Crusty schon recht mit seinen "kranken Hirnen"...
CU
Olaf