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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Olaf19 jueki „Stand-Art“
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...den Standart-Ardikel im Niggles-Klossar had oud-freyn verwassd. Aper ta tu fesemdlichh häuwiker hier bostest alz er, muss man tich alz ten Haubtpefahrer tieser Dratidion pedrachden. Reschbeckd!!

ZU
Olaw

P.S. @rumble, du meinst den "konservativen Wurstblinker", mit den Knackern inne Lenkstange ("Wissu ne Woässsd?"). Ich glaube, das war in der Geschichte "Werner schraddelt zum TÜV" ("schraddeln" war die lautmalerische Umschreibung des Fahrgeräusches seiner alten Mofa)... boah, ist das lange her (~1984).

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19