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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Crusty_der_Clown Max Payne „Ein Journalist sollte allerdings wissen,“
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dass es - wenn schon - "durchgewinkt" heißt. "Winken" ist ein regelmäßiges Verb...
Danke.

Ich muß immer noch an die "Gnottschi" denken, die es gestern ausgerechnet in einem Restaurant (Systemgastronomie in einem Möbelhaus) namens "Toscana" gab. Eieiei, war die Bedienung angepisst, als ich ihr ganz freundlich verriet, wie man das richtig ausspricht. Aber das war's mir wert ;-)

So, jetzt gibt's bestimmt wieder Ärger für unsere Klugscheißerei ;-)
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19