Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

bei Antwort benachrichtigen
Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19
Anonym gelöscht_84526 „Zu "Gewerbliches Ausmaß"...“
Optionen

Das sind doch mal zwei sehr gute Artikel dazu.
Danke!
Da ist der Bericht von nickles.de doch sehr oberflächlig darauf eingegangen. Die ganze Aufregung umsonst.
So wird z.B. geschrieben:

"(...)Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.
Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos"

Das das aber nicht leichter geht, weil es laut Artikel spiegel.de kein Richter mehr für hundert Euro macht, geht aus dem nickles.de-Artikel nicht hervor. Auch das sich schon die Gerichte weigern, ständig die Mahnungen zu bearbeiten geht aus dem Artikel nicht hervor. Kommt mir ein wenig so vor als wolle hier bischen Panik gemacht werden.
Nagut, steigert ja auch die Besuchszahlen auf nickles.de ;)

Die zwei Artikel auf finanznachrichten.de und spiegel.de unterscheiden sich durch ihre Position auch erheblich. Wo hingegen der erste Artikel fast wie ein "Pro" zum filesharer erscheint, wirkt der zweite doch sehr neutral.

Naja, also die ganze aufregung wirklich umsonst. (Auch wenn wachsames Auge weiterhin nötig ist).
Auch die Sache mit der "gewerblichen Nutzung" ist noch mal genauer definiert, nämlich das der Begriffsraum etwas erweitert wurden ist, aber nicht jeder Downloader gleich zum "Gewerbetreibenden zum eigenen Vorteil" wird.

bei Antwort benachrichtigen