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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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Olaf19 jueki „Kenne ich! Was glaubst Du, wie und warum das da rein kam? Und auch wenn es...“
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> Und auch wenn es keiner einsieht, wenn tausend User da herumkrakeelen - es ist und bleibt bei Standart.

Hmmm... welcher Definitionsansatz kommt denn dem Gemeinten am nächsten?

1. die Art eines Verkaufsstandes (Obststand, Gemüsestand, Käsestand, …)
2. die Art und Weise zu stehen (Handstand, Kopfstand, Schiefstand, …)
3. Wortneubildung aus engl. »Stand« (Stand, stehen) und engl. »Art« (Kunst), also »Steh-Kunst« als künstlerische Ausdrucksform.
4. Augenkrebs verursachender Rechtschreibfehler. Korrekte Schreibweise ---> Standard.
(Quelle: Nickles-Glossar, "Standart", http://www.nickles.de/v3/php_jobs/glossar.php3?id=1108)


Okay okay, Punkt 4 fällt natürlich flach :-D

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19