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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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computerattacke Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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Jetzt wird unsere Demokratie endgültig zu Grabe getragen. Wer erhält denn noch alles Auskunftsansprüche der Bäcker, die Friseure und vielleicht noch die Heimwerkerindustrie. Hoffentlich schreitet hier jemand gegen ein wo bleibt denn da die Verhältnismässigkeit ? Richtervorbehalt was soll denn das, da wird sich schon irgendeiner finden der das absegnet obwohl die Verfassungsrichter was anderes vorgeschrieben haben. Recht ist nur auch was für den der gut genug schmiert und das scheint diese Industriezweig mit poppeligen 1,3 Mrd Umsatz ja wohl ganz gut zu können. Die haben einfach den Trend verpasst und wollen jetzt Kasse machen und die Politiker lassen sich auch noch vor deren Karren spannen. Hofffentlich findet sich jemand der Einspruch beim Bundesverfassungsgericht einlegt gegen dieses Gesetz. Vorschlag an die Herren aus der Politik bedienen Sie sich doch aus dem Fundus der NS Vergangenheit die hat auch derartige "Gesetze" zu Hauf verabschiedet. Warum nicht wieder ein Ermächtigungsgesetz ala 1936.

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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19