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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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jueki Tuxus „Waah..Jetzt für IMMER merken: StandarD StandarD StandarD“
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Kenne ich! Was glaubst Du, wie und warum das da rein kam?
Und auch wenn es keiner einsieht, wenn tausend User da herumkrakeelen - es ist und bleibt bei Standart.
Ich glaube, ich werde noch eine Bürgerinitiative ins Leben rufen müssen, die sich standartmäßig mit diesem leidigen Problem auseinander setzt.
Mit standartmäßig freundlichem Gruß

- Jürgen, leicht verzweifelt...
(ob der Ignoranz)

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Stand-Art Olaf19
Stand-Art jueki
Ehre wem Ehre gebührd... Olaf19
Ehre wem Ehre gebührd... jueki
Autsch, sowas tut weh: Olaf19