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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

99% ACK! Olaf19
Data Junkey TAsitO „Und was sind eigentlich private ? Zitat: Die GEZ wird über die...“
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Hi TAsitO,

..wie oben schon erwähnt, bin ich nicht mehr so oft online, wie es manche vielleicht gewohnt sind. Deshalb Sorry für die Verzögerte Antwort. ..

Nach dem Stand meines Wissens sieht die Sache so aus:

Wenn du einen Kabel-Anschluss hast, kannst du eine Sperrdose für den Empfang von ÖR beantragen. Damit musst du zwar die Gebühren für den Kabelanschluss zahlen, aber nicht die GEZ, sofern du parallel zum "teilweise gesperrten Kabel-Anschluss" nicht andere Geräte in deinem Haushalt hast, welche ÖR empfangen können. Alte Kofferradios mit Antenne gehören aber auch schon zu Empfängern, wobei diese "nur" die GEZ-Pflicht eines Radio Gerätes unterliegen. Der Gebührenpflicht eines TV-Gerätes könntest du somit durch einen "abgespeckten" Kabel-Anschluss legal entkommen, ... ... ... (und genau hier liegt der Knackpunkt), .. solange du keinen PC besitzt, welcher mit dem Internet verbunden ist...

Die Gebühren für den Kabelanschluss bleiben gleich, egal ob du damit nur Radio empfängst, und evtl. TV von privaten Sendern oder das gesammte Angebot nutzt.

Die GEZ jedoch, macht einen Unterschied, zwischen TV und Radio, und ÖR (öffentlich rechtlichen = gebührenpflichtig, und rpivaten TV-Sendern, = nicht gebührenpflichtig (z.B. SAT1, Pro7, .. etc..))

D.h., wenn du deinen Empfang über Kabelanschluss realisierst, hast du im Bezug zur GEZ die Option, zwischen keiner Gebühr, nur Radio, oder dem vollen Programm. Über Satellit steht diese Option nicht mehr zur Verfügung, und auch nicht wenn du einen Internet-Fähigen PC hast.

Was mich an der Sache Wurmt, ist die Unterstellung, dass die Möglichkeit eines Empfanges in Gebühr gestellt wird. Die Gebühr sollte Imho ausschließlich von der Benutzung abhängig sein, nicht von dem, was man theoretisch könnte.

Nun, auch im Bereich Satellit und Reciver könnte man durchaus "unterstellen" dass diese Geräte ausschließlich für den Empfang von Rundfunk & TV vorhanden sind. Aber: Beim PC hört der Spass wirklich auf. Klar, kann man auch mit einem PC Rundfunk und TV empfangen, wenn man weiß wie, und wenn man bereit ist diesen Aufwand zu betreiben.

Der PC an sich ist allerdings nicht primär für diesen Zweck ausgerichtet, es sei denn, der Anwender richtet seinen PC zu diesem Zweck ein. Eigentlich ist der PC zur Datenverwaltung, Scannen, Rechnen, Drucken, eMail, Surfen, etc... vorhanden..

Ein Besitzer eines einigermaßen modernen PC's kann sich somit nicht gegen die volle GEZ-Pflicht wehren, selbst wenn er keine Empfangsgeräte in seinem Haushalt hat, und nicht mit seinem PC Radio oder TV in Anspruch nimmt.

Das finde ich nicht in Ordnung.

Gruß, Thomas