akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.
Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.
Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.
Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.
Quelle: Pressrelations
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Wenn das tatsächlich so ist, dass Autos auch zum Haushalt zählen, müsste ich ja gar nicht bezahlen.
Wenn zuhause bereits ein Radio angemeldet ist, dann nicht - sonst aber schon. Du sprachst ja davon, dass du nur bei Kollegen Radio hörst.
Ob das Autoradio kaputt ist, spielt leider keine Rolle... ein kaputtes Rundfunkgerät ist auch ein Rundfunkgerät, wenngleich ich mir unter "zum Empfang bereithalten" doch etwas anderes vorstelle.
Dein Fehler war, dass du überhaupt aktiv geworden bist! Böse Zungen nennen so etwas "vorauseilenden Gehorsam"... ernsthaft: Solange kein Mahnbescheid kommt, hast du nichts zu befürchten. Einem Mahnbescheid müsstest du natürlich widersprechen! Ansonsten kannst du den Quatsch ignorieren.
CU
Olaf
Wenn zuhause bereits ein Radio angemeldet ist, dann nicht - sonst aber schon. Du sprachst ja davon, dass du nur bei Kollegen Radio hörst.
Ob das Autoradio kaputt ist, spielt leider keine Rolle... ein kaputtes Rundfunkgerät ist auch ein Rundfunkgerät, wenngleich ich mir unter "zum Empfang bereithalten" doch etwas anderes vorstelle.
Dein Fehler war, dass du überhaupt aktiv geworden bist! Böse Zungen nennen so etwas "vorauseilenden Gehorsam"... ernsthaft: Solange kein Mahnbescheid kommt, hast du nichts zu befürchten. Einem Mahnbescheid müsstest du natürlich widersprechen! Ansonsten kannst du den Quatsch ignorieren.
CU
Olaf