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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

TAsitO Borlander „Es geht um gewerblich genutzte PCs...“
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Hallo.
Ja, das ist schon klar-doch was, wenn ein Sohn selbstständig arbeitet; in seinem Zimmer einen PC hauptsächlich für Geschäfte hat und einen Radiowecker-
und von der Firma über die er angestellt ist; ein Auto+Radio hat ?
Und das in einem Wohnhaus mit ca.8 Wohnungen; wo die Eltern aber selbst schon GEZ-Gebühr zahlen ?
Für was ist dann von Ihm zu zahlen ?
Nadann wohl eher; zum Wohle Deutschland wohl :-(.
Gruss.

99% ACK! Olaf19