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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

99% ACK! Olaf19
Olaf19 Data Junkey „Hi Olaf, 99 LOL Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams nur...“
Optionen
> Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams
> nur angemeldeten Benutzern zur Verfügung zu stellen.


Richtig, nur ist das Problem auch kein technisches, sondern ein rundfunkrechtliches. Ich sehe zwei Stolpersteine:

Was dir vorschwebt ist im weiteren Sinne eine Art von Verschlüsselung. Das Rundfunkrecht verbietet aber jegliche Verschlüsselung - die Programme müssen frei empfangbar sein und bleiben.

Leider gibt es nicht nur einzelne Streams von öffentlich-rechtlichen Programmen, sondern auch Privatsender, die ihr komplettes Programm streamen. Da es rechtlich egal ist, ob man ÖR oder Private empfängt, wird der PC dadurch zum Rundfunkgerät - wenn man der kruden Logik unseres GesEtZgebers und anderer GEZ-Versteher folgen will.

Natürlich könnte man das Rundfunkrecht entsprechend modernisieren - nur, solange die Entscheidungsträger in der Politik mit den Rundfunkanstalten unter einer Decke stecken, wird dergleichen nie geschehen.

CU
Olaf