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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

JunkMastahFlash Olaf19 „Wie ist das denn abgelaufen?“
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Das ist so abgelaufen, dass ich auf meine Schreiben nicht geantwortet habe und dann ein "Wiederholtes Schreiben" mit Androhung eines netten Besuchs kam.
Da ich das Schreiben erst Gestern wieder durch Zufall herausgekramt habe, ist mir aufgefallen, dass es heute mal wieder abgelaufen wäre.
Insofern rufe ich da an und erzähl dem ich bin nur zum Pennen Zuhause und hab nur n Bett hier stehn, TV & Radio guck/hör ich bei Kollegen.
Das war auch alles ok, da meinte er ob ich mitn Auto zur Arbeit fahre, da habe ich perplex mit ja geantwortet (Superschlau im Nachhinein^^).
Daraufhin kam ob das Auto auch ein Radio hat, da meinte ich nö das is kaputt ... [Rest steht ja oben]

Wenn das tatsächlich so ist, dass Autos auch zum Haushalt zählen, müsste ich ja gar nicht bezahlen.
Da rufe ich da doch Glatt Morgen nochmal an.

Danke für die Antworten


Mfg
JMF

99% ACK! Olaf19