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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Baumansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

TAsitO Redaktion „GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?“
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Hallo.

Wie ist das nun mit einer Wohnung in einem 4-stöckigen-Haus mit jeweils 2 Wohnungen pro Etage ?
Die sind doch auch alle auf einem Grundstück !
Ich denke; das wird gerichtliche Auslegungssache - komisch !
Gruss.

SirHenrythe3rd TAsitO „Hallo. Wie ist das nun mit einer Wohnung in einem 4-stöckigen-Haus mit jeweils...“
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Vor allem erzähle das mal der GEZ !
Das ist denen so etwas von schnurzpiepsegal worauf eine "akademie.de"
´hinweist´ - das kann man sich als normaler Bürger gar nicht vorstellen.

Tuxus SirHenrythe3rd „Das ist doch der GEZ egal“
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"Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet"
Das passt zu Deiner Aussage wohl gar nicht.

Im Gegenteil glaube ich, dass der GEZ fast nichts egal ist, z.B.
- schlimme Wörter wie "GEZ-Gebühr" wurden gemahnt,
- Gebühreneintreiben mit Provisionen wird durchgeführt,
- die GEZ betreibt keine rechtliche Aufklärung der Bevölkerung.

Im großen ganzen ist die GEZ so ätzend, dass das sinnvolle an den Gebühren nicht rüberkommt.
Anbei meine ich, dass die Information der Bevölkerung bereits durch Steuern abgegolten sein sollte.
Einer GEZ bedarf es nicht.

Grüße.

Olaf19 Tuxus „ Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass...“
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> dass die Information der Bevölkerung bereits durch Steuern abgegolten sein sollte.
> Einer GEZ bedarf es nicht.


Genau, vor allem wird dann endlich Schluss gemacht mit der Ungleichbehandlung der Nicht-Rundfunkteilnehmer. Beim jetzigen Stand der Dinge ist es ja so, dass es Rundfunkabstinenzler gibt, die deshalb nicht zahlen müssen und andere, die trotzdem zahlen.

Durchsetzen wird sich der Vorschlag aber nicht, weil eine Steuerfinanzierung dem Gebot der "Staatsferne"(!) der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten widerspricht. Da lachen doch die Hühner!! Schon die Bezeichnung "öffentlich-rechtlich" deutet im Gegenteil auf große Staatsnähe hin, außerdem geben die Parteien in den Sendern den Ton an.

CU
Olaf
Borlander TAsitO „Hallo. Wie ist das nun mit einer Wohnung in einem 4-stöckigen-Haus mit jeweils...“
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Es geht um gewerblich genutzte PCs...

JunkMastahFlash Borlander „Es geht um gewerblich genutzte PCs...“
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Ich hätte jetzt mal ne gut GEZ Frage, weil die Säcke mich am Telefon kassiert haben !
Und ich hab mich schon soooo gut gedrückt ^^
Also es heißt ja, dass man Pro Haushalt ja nur ein Radio und Fernseher anmelden muss.
Zählen zu dem Haushalt auch Autoradios ?
Der hat mich nämlich auf mein Autoradio festgenagelt, welches nach meinen Angaben nur noch Kasetten abspielt, weil der Radioempfänger kaputt ist und ich ja sowieso keine Antenne mehr hab (Weil geklaut).
Jetzt muss ich 5,35 € für den Oktober Nachzahlen.

Mfg

JMF

Crazy Eye JunkMastahFlash „Ich hätte jetzt mal ne gut GEZ Frage, weil die Säcke mich am Telefon kassiert...“
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Zählen zu dem Haushalt auch Autoradios ?

Ja, eigentlich ein Wunder ich hätte mir vorstellen könnend as die GEZ das gerne getrennt berechnen würde, wie eine Wochenenddomizil.

Der hat mich nämlich auf mein Autoradio festgenagelt, welches nach meinen Angaben nur noch Kasetten abspielt, weil der Radioempfänger kaputt ist und ich ja sowieso keine Antenne mehr hab (Weil geklaut).

Du mußt dir das Autoradio professionell kaputtmachen lassen(beim TV kostet das ~60€), bis dies geschehen ist gilt selbst ein Fernseher mit eingetretener Bildschirm auf den Dachboden als GEZ entfänger(beim radio ist es ähnlich, der tuner alleine würde reichen Boxen braucht doch eh keiner^^)
Olaf19 JunkMastahFlash „Ich hätte jetzt mal ne gut GEZ Frage, weil die Säcke mich am Telefon kassiert...“
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Hi Junkmastah, das wüsste ich gern genauer:
> weil die Säcke mich am Telefon kassiert haben!

Wie ist das vonstatten gegangen? Haben die angerufen und sich gleich als Rundfunkgebührenbeauftragte zu erkennen gegeben, oder erstmal durch die Hintertür eine Umfrage gemacht? Ich wusste gar nicht, dass da überhaupt irgendetwas telefonisch läuft.

CU
Olaf

JunkMastahFlash Olaf19 „Wie ist das denn abgelaufen?“
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Das ist so abgelaufen, dass ich auf meine Schreiben nicht geantwortet habe und dann ein "Wiederholtes Schreiben" mit Androhung eines netten Besuchs kam.
Da ich das Schreiben erst Gestern wieder durch Zufall herausgekramt habe, ist mir aufgefallen, dass es heute mal wieder abgelaufen wäre.
Insofern rufe ich da an und erzähl dem ich bin nur zum Pennen Zuhause und hab nur n Bett hier stehn, TV & Radio guck/hör ich bei Kollegen.
Das war auch alles ok, da meinte er ob ich mitn Auto zur Arbeit fahre, da habe ich perplex mit ja geantwortet (Superschlau im Nachhinein^^).
Daraufhin kam ob das Auto auch ein Radio hat, da meinte ich nö das is kaputt ... [Rest steht ja oben]

Wenn das tatsächlich so ist, dass Autos auch zum Haushalt zählen, müsste ich ja gar nicht bezahlen.
Da rufe ich da doch Glatt Morgen nochmal an.

Danke für die Antworten


Mfg
JMF

Olaf19 JunkMastahFlash „Wie ist das denn abgelaufen?“
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> Wenn das tatsächlich so ist, dass Autos auch zum Haushalt zählen, müsste ich ja gar nicht bezahlen.

Wenn zuhause bereits ein Radio angemeldet ist, dann nicht - sonst aber schon. Du sprachst ja davon, dass du nur bei Kollegen Radio hörst.

Ob das Autoradio kaputt ist, spielt leider keine Rolle... ein kaputtes Rundfunkgerät ist auch ein Rundfunkgerät, wenngleich ich mir unter "zum Empfang bereithalten" doch etwas anderes vorstelle.

Dein Fehler war, dass du überhaupt aktiv geworden bist! Böse Zungen nennen so etwas "vorauseilenden Gehorsam"... ernsthaft: Solange kein Mahnbescheid kommt, hast du nichts zu befürchten. Einem Mahnbescheid müsstest du natürlich widersprechen! Ansonsten kannst du den Quatsch ignorieren.

CU
Olaf
JunkMastahFlash Olaf19 „Wie ist das denn abgelaufen?“
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Naja, aber ich wohne ja noch mit meinen Eltern unter einem Dach, insofern ist ja von einem Haushalt auszugehen.
Die Bezahlen ja schon GEZ.
Das mit dem "vorauseilenden Gehorsam" hab ich meiner Mom auch versucht zu vertelln, aber die is da immer son bischn "Vorsichtig"

P.S.

Haben die angerufen und sich gleich als Rundfunkgebührenbeauftragte zu erkennen gegeben, oder erstmal durch die Hintertür eine Umfrage gemacht?
Bring die bloß nicht noch auf Ideen.

Anrufer: Schönen guten Tag, wir machen eine Umfrage zur TV und Radioqualität in Europa und hätten da mal ein paar Fragen.

Angerufener: Ähm ja ? !

Anrufer: Haben sie denn schon einen LCD-Fernseher, wenn ja Wieviele ?

Angerufene: Ähm ja, 2. Einer im WOhnzimmer einer im Schlafzimmer.

Anrufer: Nutzen sie den Kabelradio/Satellitenradio ?

Angerufene: Ne, ich hab bloß mein Normales Radio.

Anrufer: Haben sie denn wie die Amerikaner(o.ä) auch ein Radio in der Küche und im Bad ?

Angerufene: Ne, eigtl. nur im Wohnzimmer und in der Garage.

Anrufer: Achso. Übrigens ich bin doch der Hr. Friedrich von der GEZ.
Sie haben uns da aber andere Angaben gemacht, das würde dann eine Nachzahlung von 400€ machen.

Angerufene: WTF ?!?!

Hehe

Max Payne JunkMastahFlash „Wie ist das denn abgelaufen?“
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Naja, aber ich wohne ja noch mit meinen Eltern unter einem Dach, insofern ist ja von einem Haushalt auszugehen.
Die Bezahlen ja schon GEZ.


Wenn Du ein eigenes Einkommen hast, ist das der GEZ wiederum ziemlich egal, ob Du mit Deinen Eltern unter einem Dach wohnst oder nicht.

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz [278 €] für Haushaltsangehörige übersteigt.


Und das Autoradio ist sowieso nochmal eine andere Geschichte:

6. Muss ich mein Autoradio anmelden?

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.


Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html
JunkMastahFlash Max Payne „ Wenn Du ein eigenes Einkommen hast, ist das der GEZ wiederum ziemlich egal, ob...“
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Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen und die 5,35 bezahlen.
Umbringen tut ein der Betrag im Monat ja nun auch nicht, aber ärgern tut mich das irgendwie schon :P

Aber ich schein ja nicht der einzige zu sein.

Mfg

JMF

App Max Payne „ Wenn Du ein eigenes Einkommen hast, ist das der GEZ wiederum ziemlich egal, ob...“
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Wichtig ist auch dieser Absatz. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass alles im Lot ist, wenn man gemeinschaftliche GEZ-Gebühren für die im gemeinsamen Haushalt gemeinsam genutzten Rundfunk- und TV-Geräte bezahlt.

5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.


TAsitO App „Wichtig ist auch dieser Absatz. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass alles...“
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Hallo.
Soso, was ist dann eine Gemeinschaft von Eltern und volljährigem Sohn ?
Dann muss der Sohn ja auch nicht zahlen !! ;-)
Gruss.

TAsitO Borlander „Es geht um gewerblich genutzte PCs...“
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Hallo.
Ja, das ist schon klar-doch was, wenn ein Sohn selbstständig arbeitet; in seinem Zimmer einen PC hauptsächlich für Geschäfte hat und einen Radiowecker-
und von der Firma über die er angestellt ist; ein Auto+Radio hat ?
Und das in einem Wohnhaus mit ca.8 Wohnungen; wo die Eltern aber selbst schon GEZ-Gebühr zahlen ?
Für was ist dann von Ihm zu zahlen ?
Nadann wohl eher; zum Wohle Deutschland wohl :-(.
Gruss.

Max Payne TAsitO „Hallo. Ja, das ist schon klar-doch was, wenn ein Sohn selbstständig arbeitet in...“
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???

Du hast nicht zufällig einen Zweitaccount namens "Dongdong"?

Thomas267 Max Payne „??? Du hast nicht zufällig einen Zweitaccount namens Dongdong ?“
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Die GEZ darf sogar beim Straßenverkersamt anfragen, ob ein Fahrzeug auf dich zugelassen ist.
Seitdem muß ich GEZ Gebühren bezahlen.

Gruß Tom

TAsitO Max Payne „??? Du hast nicht zufällig einen Zweitaccount namens Dongdong ?“
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Überlass das mal den Männern !! ;-)
Sicher nicht !
Und wenn, wozu?
Neugierig, wa !
tststs.

floidfat Borlander „Es geht um gewerblich genutzte PCs...“
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Hallo,
laut einem Schreiben der GEZ, sind alle Empfänger und jetzt passt auf--- die mit vernünftigen Mittel wieder in Stand zu setzen sind, Gebühren plichtig.
Also jedes Radio oder auch TV-Gerät welches irgend wo uaf dem Speicher oder im Keller vor sich hin gammelt, kann mit ----vernünftigen Mittel ---- wieder in Stand gesetz werden und ist somit Gebührenpflichtig.
Also ich finde die Aussage in dem Schreiben Das ich bekam, super!
Ich sollte mir doch einmal die Mühe machen und mit meinen 6 Jahre alten Aldi-Funk-Radio-Wecker zu einem Rundfunkmechaniker gehen und ihm um eine Kostenvoranschlag, am besten mit Einsendung an das Herstellerwerk, zu bitten.
Was mein Ihr wieviele 1000% die Reperatur und schon nur alleine der Kostenvoranschlag den jetzigen wert des Teiles überschreiten wird.
Und deswegen gefällt mir das schreiben so gut. Ich denke einmal wenns bis vor Gericht geht erst recht. Wenn mann macht.
Grüße
Micha

Data Junkey Redaktion „GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?“
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Was mich am meisten ankotzt, ist die Tatsache, dass jedem PC-Besitzer unterstellt wird, dass es am ÖR teilnimmt.

Ein Radio ist zum radiohören gebaut. Ein Fernseher zum fernsehen. Ein Computer, .. eigentlich zum "Arbeiten". ...

Wenn ich fernglozen will, verwende ich den Fernseher. ..

Mit meinem PC höre ich kein Radio, und glotze nicht fern. Warum soll ich zahlen, nur weil es theoretisch möglich wäre?

Ich könnte auch gleich in den Knast, weil ich einen 500-Gramm Hammer besitze. "Theoretisch" könnte ich damit jemanden erschlagen. ...

Die Gebühr muss doch von der Benutzung abhängen; nicht von der theoretischen Möglichkeit.

Greez, Data Junkey

Olaf19 Data Junkey „Was mich am meisten ankotzt, ist die Tatsache, dass jedem PC-Besitzer...“
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Hi DJ, das sehe ich ziemlich ähnlich wie du...

Von mir aus könnte man diese "Bereithaltungsklausel", d.h. die Formulierung "jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält" aufrecht erhalten, wenn es denn tatsächlich um echte(!) Rundfunkgeräte ginge. Dass der Gesetzgeber einfach mal eben ein Arbeitsgerät bzw. eine Spielekonsole - je nachdem - per Federstrich zum "neuartigen Rundfunkgerät" umwidmet, ist eine ziemliche Unverfrorenheit gegenüber allen computer-anwendenden Rundfunkabstinenzlern.

CU
Olaf

Data Junkey Olaf19 „99% ACK!“
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Hi Olaf,

99% *LOL*

Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams nur angemeldeten Benutzern zur Verfügung zu stellen. Dann könnte sich jeder frei entscheiden, was er nutzen will, und was nicht. Wenn die "Ihre" Angebote für Jedermann zugänglich machen, ist das doch deren Entscheidung. Warum sollen Andere dafür zahlen?

Ich bin auch ein Rundfunk Verweigerer, sobald mein PC in Betrieb ist.

Greez, D.. J..

Olaf19 Data Junkey „Hi Olaf, 99 LOL Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams nur...“
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> Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams
> nur angemeldeten Benutzern zur Verfügung zu stellen.


Richtig, nur ist das Problem auch kein technisches, sondern ein rundfunkrechtliches. Ich sehe zwei Stolpersteine:

Was dir vorschwebt ist im weiteren Sinne eine Art von Verschlüsselung. Das Rundfunkrecht verbietet aber jegliche Verschlüsselung - die Programme müssen frei empfangbar sein und bleiben.

Leider gibt es nicht nur einzelne Streams von öffentlich-rechtlichen Programmen, sondern auch Privatsender, die ihr komplettes Programm streamen. Da es rechtlich egal ist, ob man ÖR oder Private empfängt, wird der PC dadurch zum Rundfunkgerät - wenn man der kruden Logik unseres GesEtZgebers und anderer GEZ-Versteher folgen will.

Natürlich könnte man das Rundfunkrecht entsprechend modernisieren - nur, solange die Entscheidungsträger in der Politik mit den Rundfunkanstalten unter einer Decke stecken, wird dergleichen nie geschehen.

CU
Olaf
rolfblank Olaf19 „ Es sollte doch technisch kein Problem sein, diese Streams nur angemeldeten...“
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Das alles, was hier geschrieben wird, ist unendlich kompliziert, öffentlich-rechtlich halt.

Ich sage immer:

Die GEZ muss weg.

So einfach ist das

Data Junkey rolfblank „Das alles, was hier geschrieben wird, ist unendlich kompliziert,...“
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Hi Olaf,

da ich rolfblank Am: 27.11.2007, 19:30 nicht Grundsätzlich widersprechen will, klebe ich mich mal drunter. ..

Sorry, bin zur Zeit nicht so oft dabei...

Deine Argumentation "Olaf19VIPAm: 25.11.2007, 20:10" ist so gut, dass man schon fast davon ausgehen könnte, du würdest für die ÖR bzw. GEZ arbeiten..

*LOL* .................................................................................................................... *duckundweck*..........-------------->>>>

Spass bei Seite...

Als die GEZ eingeführt wurde, hatte kaum jemand einen Videorecorder, geschweige denn eine andere Möglichkeit seine "Media Geräte" anders, als zum Empfangen von ÖR zu verwenden.

Heute könnte ein z.B. Fernfahrer, welcher nur am Wochenende daheim ist, einen DVD-Player und ein TV haben, und sich jedes Wochenende eine Hand voll DVDs aus der Videothek leihen, und diese anzusehen. Alleine diese Situation wäre schon ein Grund zu sagen, dass das Rundfunkgesetz nicht mehr Zeitgemäß ist.

Meinereiner besitzt keine TV/Radio-Geräte mehr. ... Mir langt schon der Schock aus dem täglichen Leben. Und dann abends noch das Internet. .... *Fluchtundtschüss* ---------------->>>>

Eigentlich war Sinn und Zweck der GEZ, einer unabhängigen Berichterstattung für Jedermann zu finanzieren.

...nur, solange die Entscheidungsträger in der Politik mit den Rundfunkanstalten unter einer Decke stecken, ...
Ich würde sogar sagen, dass es teilweise sogar die selben Personen sind. Zumindest haben viel zu viele Landtags- und Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat hoch dotierte mit großen Konzernen. Diese Verknüpfungen gehen in die ÖR auch so weit hinein, dass von einer Unabhängigkeit keine Rede mehr sein kann.

Für mich ist und bleibt das Ganze, so wie es jetzt ist, reine Gier. Alle Argumente, welche diese Situation begründen, .. Ausrede als Mittel zum Zweck. ..

Leider gibt es nicht nur einzelne Streams von öffentlich-rechtlichen Programmen, sondern auch Privatsender, die ihr komplettes Programm streamen. Da es rechtlich egal ist, ob man ÖR oder Private empfängt, wird der PC dadurch zum Rundfunkgerät...

...gut dass du angefügt hast: - wenn man der kruden Logik unseres GesEtZgebers und anderer GEZ-Versteher folgen will.

Die GEZ wird über die Rundfunk-Staatsverträge der Länder festgelegt. Die Privaten gehören nicht dazu. Jeder darf die Privaten empfangen, völlig kostenlos.
Genau hier liegt der Knackpunkt.

Um private zu empfangen, brauche ich einen TV. Über Satelit ist es kaum zu vermeiden, auch ÖR empfangen zu können.
Als die Richtlinien der GEZ über die Rundfunk-Staatsverträge abgeschlossen wurden, gab es weder Satellit, noch private Sender. Deshalb, erhebe ich keinen Einspruch, gegen den Post vom "rolfblank Am: 27.11.2007, 19:30"

Die Unabhängigkeit, welche die ursprüngliche Argumentation gewesen ist, kannst du in der heutigen Zeit ohnehin vergessen.

Somit könnte man Imho durchaus sagen, die notwendige Modernisierung des Rundfunk-Staatsvertrages käme einer Abschaffung und Neuschaffung gleich. Wenn man dabei allerdings nicht nur die finanziellen Konsequenzen der Gebührenzahler, sondern auch den ursprünglichen Zweck der
Unabhängigkeit
mit berücksichtigt, käme das wahrscheinlich im Prinzip doch auf eine Abschaffung heraus; womit wir wieder "beim rolfblank" sind. ....

...Dieses würde nämlich auch eine komplette Umstrukturierung (Modernisierung) unseres gesamten politischen und wirtschaftlichen Systemes bedeuten. .... (Verstrickungen)...

Ich muss hier auf Nickles Imho niemandem erklären, wer genau das veranlassen, und umsetzen müsste.. .... :-)
, ... womit wir wider mal beim "rolfblank" sind. ...

GEZ --> Gier Ermächtigungs Zunft

CU, Thomas

TAsitO Data Junkey „Hi Olaf, da ich rolfblank Am: 27.11.2007, 19:30 nicht Grundsätzlich...“
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Und was sind eigentlich private ?

Zitat:
Die GEZ wird über die Rundfunk-Staatsverträge der Länder festgelegt. Die Privaten gehören nicht dazu. Jeder darf die Privaten empfangen, völlig kostenlos.

Danke im Nachhinein.

P.S.: Kein Satellitenanschluß bei mir; Kabel ist hier nicht verlegt - also nur eine Antenne unterm+über Dach.

Data Junkey TAsitO „Und was sind eigentlich private ? Zitat: Die GEZ wird über die...“
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Hi TAsitO,

..wie oben schon erwähnt, bin ich nicht mehr so oft online, wie es manche vielleicht gewohnt sind. Deshalb Sorry für die Verzögerte Antwort. ..

Nach dem Stand meines Wissens sieht die Sache so aus:

Wenn du einen Kabel-Anschluss hast, kannst du eine Sperrdose für den Empfang von ÖR beantragen. Damit musst du zwar die Gebühren für den Kabelanschluss zahlen, aber nicht die GEZ, sofern du parallel zum "teilweise gesperrten Kabel-Anschluss" nicht andere Geräte in deinem Haushalt hast, welche ÖR empfangen können. Alte Kofferradios mit Antenne gehören aber auch schon zu Empfängern, wobei diese "nur" die GEZ-Pflicht eines Radio Gerätes unterliegen. Der Gebührenpflicht eines TV-Gerätes könntest du somit durch einen "abgespeckten" Kabel-Anschluss legal entkommen, ... ... ... (und genau hier liegt der Knackpunkt), .. solange du keinen PC besitzt, welcher mit dem Internet verbunden ist...

Die Gebühren für den Kabelanschluss bleiben gleich, egal ob du damit nur Radio empfängst, und evtl. TV von privaten Sendern oder das gesammte Angebot nutzt.

Die GEZ jedoch, macht einen Unterschied, zwischen TV und Radio, und ÖR (öffentlich rechtlichen = gebührenpflichtig, und rpivaten TV-Sendern, = nicht gebührenpflichtig (z.B. SAT1, Pro7, .. etc..))

D.h., wenn du deinen Empfang über Kabelanschluss realisierst, hast du im Bezug zur GEZ die Option, zwischen keiner Gebühr, nur Radio, oder dem vollen Programm. Über Satellit steht diese Option nicht mehr zur Verfügung, und auch nicht wenn du einen Internet-Fähigen PC hast.

Was mich an der Sache Wurmt, ist die Unterstellung, dass die Möglichkeit eines Empfanges in Gebühr gestellt wird. Die Gebühr sollte Imho ausschließlich von der Benutzung abhängig sein, nicht von dem, was man theoretisch könnte.

Nun, auch im Bereich Satellit und Reciver könnte man durchaus "unterstellen" dass diese Geräte ausschließlich für den Empfang von Rundfunk & TV vorhanden sind. Aber: Beim PC hört der Spass wirklich auf. Klar, kann man auch mit einem PC Rundfunk und TV empfangen, wenn man weiß wie, und wenn man bereit ist diesen Aufwand zu betreiben.

Der PC an sich ist allerdings nicht primär für diesen Zweck ausgerichtet, es sei denn, der Anwender richtet seinen PC zu diesem Zweck ein. Eigentlich ist der PC zur Datenverwaltung, Scannen, Rechnen, Drucken, eMail, Surfen, etc... vorhanden..

Ein Besitzer eines einigermaßen modernen PC's kann sich somit nicht gegen die volle GEZ-Pflicht wehren, selbst wenn er keine Empfangsgeräte in seinem Haushalt hat, und nicht mit seinem PC Radio oder TV in Anspruch nimmt.

Das finde ich nicht in Ordnung.

Gruß, Thomas