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News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

Data Junkey Redaktion „GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?“
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Was mich am meisten ankotzt, ist die Tatsache, dass jedem PC-Besitzer unterstellt wird, dass es am ÖR teilnimmt.

Ein Radio ist zum radiohören gebaut. Ein Fernseher zum fernsehen. Ein Computer, .. eigentlich zum "Arbeiten". ...

Wenn ich fernglozen will, verwende ich den Fernseher. ..

Mit meinem PC höre ich kein Radio, und glotze nicht fern. Warum soll ich zahlen, nur weil es theoretisch möglich wäre?

Ich könnte auch gleich in den Knast, weil ich einen 500-Gramm Hammer besitze. "Theoretisch" könnte ich damit jemanden erschlagen. ...

Die Gebühr muss doch von der Benutzung abhängen; nicht von der theoretischen Möglichkeit.

Greez, Data Junkey

99% ACK! Olaf19