Namen von (!) verurteilten (!) Schwerverbrechern dürfen nicht im Internet genannt werden.
Heise schreibt dazu: "Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg bestätigt derzeit Ansprüche aus den in großer Zahl verschickten Abmahnungen einer Kanzlei, welche die Namensnennung von Mördern nach Ablauf von 6 Monaten verbieten lassen will. Betroffen sind nicht nur aktuelle Berichte, sondern auch Archive."
Den vollständigen Bericht kann man hier lesen: Klick.
Da weiß man nicht, was man dazu sagen soll.....
Gruß
K.-H.
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Da es ein Charakteristikum totalitärer Regime ist, Informationen zu zensieren, kann ich gar nicht anders, als den freien Informationszugang zu wünschen.
Dass das im Hinblick auf Straftäter zu Problemen führen kann, ist offenkundig. Meine Lösung dafür liegt daher nicht in der Unterdrückung von Informationen über den Straftäter, um deren "Resozialisierung" zu ermöglichen, die anscheinend nur gelingt, wenn die betroffene Bevölkerung "unwissend" gehalten wird, sondern in einer Öffentlichkeitsarbeit, die die Bevölkerung dafür motiviert, im vollen Wissen um vormals begangene Straftaten eines Menschen diesen in das soziale Gefüge wieder aufzunehmen. Es ist dann jeder Einzelne für sich aufgerufen, gemäß seinen Einstellungen, Möglichkeiten und Fähigkeiten, sich darauf einzulassen.
Gruß, Gerhard