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So weit sind wir schon!

gelöscht_84526 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Namen von (!) verurteilten (!) Schwerverbrechern dürfen nicht im Internet genannt werden.

Heise schreibt dazu: "Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg bestätigt derzeit Ansprüche aus den in großer Zahl verschickten Abmahnungen einer Kanzlei, welche die Namensnennung von Mördern nach Ablauf von 6 Monaten verbieten lassen will. Betroffen sind nicht nur aktuelle Berichte, sondern auch Archive."

Den vollständigen Bericht kann man hier lesen: Klick.

Da weiß man nicht, was man dazu sagen soll.....

Gruß
K.-H.

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gelöscht_84526 holger47 „Oh ja, und dann heißt einer Heinz King. Und schon denken deine Nachbarn, aha -...“
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Hast du dir den Bericht überhaupt durchgelesen? Da geht es mal wieder darum, dass ein Anwalt sich per Abmahnungen "bereichern" will und dass dieses mal wieder von einem Gericht in Hamburg (!!!) gutgeheißen wird!

Erst lesen, dann denken (ich bezweifle schon fast, dass du das kannst), und dann posten!

Gruß
K.-H.

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