Wegen des Setzen eines Links auf den Hersteller von Kopiertools, Slysoft, ist die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags abgelehnt worden. Der Verlag strebt nun das Hauptverfahren an. Damit ist das Setzen bestimmter Links auch für die Presse in Deutschland weiterhin verboten.
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft. ... Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden", sagte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.
Kommentar: Wenn das kein Schildbürgerstreich ist! Da werden Millionen Euro verbraten, um etwas zu verbieten, dass ohnehin jeder in Sekundenschnelle über Suchmaschinen finden kann. Namen von Hersteller und Tools darf man ja nennen, nur nicht verlinken. Was besonders schwer wiegt: Selbst vor Pressezensur schreckt man nicht zurück. Das war keine gute Tat.
Quelle: heise online
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Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht abgelehnt, sondern ist nach Auffassung ... hundertneunundneunzig
mal generell gesprochen...
wenn ich nun auf einer Homepage oder in einem Magazin einen Link angebe, der auf einen ausländischen server führt, und von dem man nach 10 sekunden auf die gesuchte Seite, zb von AnyDVD weitergeleitet wird, is das dann wieder legal?
schliesslich wurde ja kein link zu illegaler software gegeben, sondern auf einen ausländischen server, nach möglichkeit in einem land, in dem diese software nicht verboten ist. damit hätte deutsches recht ja eigentlich nicht mehr viel zu melden