Wegen des Setzen eines Links auf den Hersteller von Kopiertools, Slysoft, ist die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags abgelehnt worden. Der Verlag strebt nun das Hauptverfahren an. Damit ist das Setzen bestimmter Links auch für die Presse in Deutschland weiterhin verboten.
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft. ... Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden", sagte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.
Kommentar: Wenn das kein Schildbürgerstreich ist! Da werden Millionen Euro verbraten, um etwas zu verbieten, dass ohnehin jeder in Sekundenschnelle über Suchmaschinen finden kann. Namen von Hersteller und Tools darf man ja nennen, nur nicht verlinken. Was besonders schwer wiegt: Selbst vor Pressezensur schreckt man nicht zurück. Das war keine gute Tat.
Quelle: heise online
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Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht abgelehnt, sondern ist nach Auffassung des BVerfG im einstweiligen Verfügungsverfahren unzulässig. Auf die Beschwerdegründe wurde dabei überhaupt nicht eingegangen.
Deshalb wird jetzt eine Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren eingereicht. Diese Verfasssungsbeschwerde wird angenommen werden und zur Entscheidung gebracht. Hier stehen die Aussichten für den Heise-Verlag nicht schlecht! Schade ist nur, daß es viel länger bis zu einer Entscheidung dauert, als wenn die Verfassungsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren zulässig gewesen wäre.
Gruß
hundertneunundneunzig