Wegen des Setzen eines Links auf den Hersteller von Kopiertools, Slysoft, ist die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags abgelehnt worden. Der Verlag strebt nun das Hauptverfahren an. Damit ist das Setzen bestimmter Links auch für die Presse in Deutschland weiterhin verboten.
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft. ... Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden", sagte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.
Kommentar: Wenn das kein Schildbürgerstreich ist! Da werden Millionen Euro verbraten, um etwas zu verbieten, dass ohnehin jeder in Sekundenschnelle über Suchmaschinen finden kann. Namen von Hersteller und Tools darf man ja nennen, nur nicht verlinken. Was besonders schwer wiegt: Selbst vor Pressezensur schreckt man nicht zurück. Das war keine gute Tat.
Quelle: heise online
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Mit diesen Verboten werden aber Mondpreise geschützt, die mir sehr nach Absprache oder stillschweigender Einigkeit aussehen. Raubkopieren war bisher die wichtigste Bremse bei der Preisspierale. Und wer sagt denn, dass die Politik die Restriktionen unbeeinflusst erfunden hat? Wir haben es hier eben nicht nur mit Verbraucherkriminalität zu tun, sondern auch mit einer Widerstandshaltung. So abwegig ist die gar nicht, man muss nur mal auf die Gesetzeslage in der Schweiz schauen. Und, im Prinzip müsste eine Zeitschrift wie die c't also für die Schweiz eine Extraausgabe drucken um vollständig zu informieren.
Außerdem sind die Links zum Hersteller ev. von Interesse, um den Mechanismus zu verstehen. Die gleichen Methoden die das Knacken ermöglichen, helfen auch bei zerkratzten DVDs. Das liegt daran, dass mutwillig Fehler eingebaut werden, die Fehlerkorrektur überfordern.