Wegen des Setzen eines Links auf den Hersteller von Kopiertools, Slysoft, ist die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags abgelehnt worden. Der Verlag strebt nun das Hauptverfahren an. Damit ist das Setzen bestimmter Links auch für die Presse in Deutschland weiterhin verboten.
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft. ... Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden", sagte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.
Kommentar: Wenn das kein Schildbürgerstreich ist! Da werden Millionen Euro verbraten, um etwas zu verbieten, dass ohnehin jeder in Sekundenschnelle über Suchmaschinen finden kann. Namen von Hersteller und Tools darf man ja nennen, nur nicht verlinken. Was besonders schwer wiegt: Selbst vor Pressezensur schreckt man nicht zurück. Das war keine gute Tat.
Quelle: heise online
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> Raubkopieren war bisher die wichtigste Bremse bei der Preisspierale.
Nach der Logik wäre dann auch Ladenstiebstahl ein wirtschaftlich wichtiges Regulativ, um die Inflation auf ein sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Sorry, aber so kann's nicht gehen... zumindest nicht aus juristischer Sicht :-)
Ob die Preise für Musik, Filme oder Software realistische oder eher "Mondpreise" sind, möchte ich mir nicht anmaßen zu beurteilen. Ich weiß nicht, wie viele Exemplare eines bestimmten Titels zu welchem Preis abgesetzt werden müssen um die Produktionskosten wieder einzuspielen, von angemessenem Gewinn ganz zu schweigen. Und um die Produktionskosten von anderen Titeln einzuspielen, die sich später am Markt als Flop erweisen...
> Außerdem sind die Links zum Hersteller ev. von Interesse, um den Mechanismus zu verstehen.
> Die gleichen Methoden die das Knacken ermöglichen, helfen auch bei zerkratzten DVDs.
> Das liegt daran, dass mutwillig Fehler eingebaut werden, die Fehlerkorrektur überfordern.
Hierzu wiederum 100% ACK - ich meine auch, dass das unter die Rubrik "Informationsfreiheit" fallen sollte.
Nur: Falls dem nicht so ist, dann darf für die Presse bzw. Journalisten kein anderes Recht gelten als für den normalsterblichen Rest der Bevölkerung.
CU
Olaf