Wegen des Setzen eines Links auf den Hersteller von Kopiertools, Slysoft, ist die Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags abgelehnt worden. Der Verlag strebt nun das Hauptverfahren an. Damit ist das Setzen bestimmter Links auch für die Presse in Deutschland weiterhin verboten.
"Die mit der Münchener Entscheidung festgeschriebene Haftung für Hyperlinks behindert die Berichterstattung Tag für Tag. Wir hatten deshalb auf eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung gehofft. ... Nun müssen wir leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden", sagte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson.
Kommentar: Wenn das kein Schildbürgerstreich ist! Da werden Millionen Euro verbraten, um etwas zu verbieten, dass ohnehin jeder in Sekundenschnelle über Suchmaschinen finden kann. Namen von Hersteller und Tools darf man ja nennen, nur nicht verlinken. Was besonders schwer wiegt: Selbst vor Pressezensur schreckt man nicht zurück. Das war keine gute Tat.
Quelle: heise online
Allgemeines 22.005 Themen, 148.987 Beiträge
Da kann man mal sehen, wie weltfremd die Herren Richter sind. Ob die wohl schon mal was von Suchmaschinen gehört haben?
Wie schon im Ausgangsposting geschrieben: Wenn man den Namen des entsprechenden Tools hat, dann hat man - wenn man will - in Sekundenschnelle auch eine entsprechende URL.
Gruß
Wenn das verlinken verboten ist und man mittels Suchmaschinen doch zu dem gewünschten Ergebnis kommt, gibt es nur noch ein Mittel !
VERBIETET DIE SUCHMASCHINEN - und wenn zufällig noch jemand einen alten Downloadlink hat - VERBIETET AUCH DAS DOWNLOADEN.
An unsere Judikative sowie an unsere Politiker : Verbietet einfach alles - somit seit ihr auf der sicheren Seite.
> An unsere Judikative sowie an unsere Politiker : Verbietet einfach alles - somit seit ihr auf der sicheren Seite.
Tja, dumme Sache, denn dann müsste man ja auch das 'Verbieten' verbieten. ;)
Gruß oooho
bzw. ein Prozess ist deswegen noch lange nicht gewonnen, nur weil das Volk "meint" man hat schon gewonnen.
Kennt hier jemand die Gesetzestexte........also !!!!
Komisch, dass der Begriff der "Pressefreiheit" gerne so interpretiert wird, dass die Presse alles darf, was einem Normalsterblichen verboten ist. Wenn es verboten ist, Tipps zum Knacken kopiergeschützter Werke zu geben, dann ist das eben so, egal ob dieses Verbot nun als sinnvoll befürwortet oder nicht. Warum sollte die Presse eine Extrawurst gebraten bekommen?
Dass Suchmaschinen in Sekundenschnelle die Software finden, ist kein Wunder - deswegen heißt es ja "Worldwide Web", und deutsche Gesetze gelten nun mal nicht "worldwide". Das ist aber für sich genommen kein Grund sie abzuschaffen.
CU
Olaf
Mit diesen Verboten werden aber Mondpreise geschützt, die mir sehr nach Absprache oder stillschweigender Einigkeit aussehen. Raubkopieren war bisher die wichtigste Bremse bei der Preisspierale. Und wer sagt denn, dass die Politik die Restriktionen unbeeinflusst erfunden hat? Wir haben es hier eben nicht nur mit Verbraucherkriminalität zu tun, sondern auch mit einer Widerstandshaltung. So abwegig ist die gar nicht, man muss nur mal auf die Gesetzeslage in der Schweiz schauen. Und, im Prinzip müsste eine Zeitschrift wie die c't also für die Schweiz eine Extraausgabe drucken um vollständig zu informieren.
Außerdem sind die Links zum Hersteller ev. von Interesse, um den Mechanismus zu verstehen. Die gleichen Methoden die das Knacken ermöglichen, helfen auch bei zerkratzten DVDs. Das liegt daran, dass mutwillig Fehler eingebaut werden, die Fehlerkorrektur überfordern.
> Raubkopieren war bisher die wichtigste Bremse bei der Preisspierale.
Nach der Logik wäre dann auch Ladenstiebstahl ein wirtschaftlich wichtiges Regulativ, um die Inflation auf ein sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Sorry, aber so kann's nicht gehen... zumindest nicht aus juristischer Sicht :-)
Ob die Preise für Musik, Filme oder Software realistische oder eher "Mondpreise" sind, möchte ich mir nicht anmaßen zu beurteilen. Ich weiß nicht, wie viele Exemplare eines bestimmten Titels zu welchem Preis abgesetzt werden müssen um die Produktionskosten wieder einzuspielen, von angemessenem Gewinn ganz zu schweigen. Und um die Produktionskosten von anderen Titeln einzuspielen, die sich später am Markt als Flop erweisen...
> Außerdem sind die Links zum Hersteller ev. von Interesse, um den Mechanismus zu verstehen.
> Die gleichen Methoden die das Knacken ermöglichen, helfen auch bei zerkratzten DVDs.
> Das liegt daran, dass mutwillig Fehler eingebaut werden, die Fehlerkorrektur überfordern.
Hierzu wiederum 100% ACK - ich meine auch, dass das unter die Rubrik "Informationsfreiheit" fallen sollte.
Nur: Falls dem nicht so ist, dann darf für die Presse bzw. Journalisten kein anderes Recht gelten als für den normalsterblichen Rest der Bevölkerung.
CU
Olaf
subvensionierten Preisen.
Ich muss für Titel oder Interpret so viel Reibach machen, damit die Kosten von 5000 anderen, die vorher und hinterher am Markt keine Chance haben und hatten, wieder hereinkommen. Sorry aber ich hatte nicht vor mit meinem Kauf Schrott zu subventionieren.
...dass du Musiktitel einfach als "Schrott" abqualifizierst, nur weil sie gegen den platten Mainstream keine Chance haben :-(
Das ist genau die Denke, durch die die Musik in den letzten 5-7 Jahren so unattraktiv geworden ist - bloß kein Risiko eingehen, nur noch Plattheiten auf den Markt werfen, am besten nur noch "Deutschland-sucht-den-Suppenstar"-Casting-Dreck, damit kann man nicht viel verkehrt machen. Dass die Veröffentlichungspolitik der MI zunehmend von Risikoscheu geprägt wird, geht zeitlich genau einher mit dem Hochkommen von Napster & Konsorten - ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Im übrigen ist kein Unternehmen sicher vor kommerziellen Flops - dass diese über Gewinne mit erfolgreichen Produkten mitfinanziert werden müssen, ist eine einfache Mischkalkulation. Das ist das Normalste von der Welt, und dagegen kann man sich auch nicht wehren.
Mit der EU und ihrer Subventionspolitik hat das alles überhaupt nichts zu tun.
CU
Olaf
Man darf die Software AnyDVD beim Namen nennen, aber man darf nicht verlinken. Dies ist das Perverse an der Sache.
Darf ich auf die Internetseite einer schweizer Computerzeitschrift verlinken? Einer Seite, mit sagen wir mal mit einem recht interessanten Beitrag?
Dann mache keinen Link sondern schreibe www_anydvd.com
Das ist nicht anklickbar, man kopiert eben die Buchstaben und fügt sie in die Adresszeile des Browsers ein.
Das ist also kein Link! Oder ist das kopiern von Buchstaben in die Adresszeile auch verboten?
(ob die Adresse so stimmt weiß ich nicht, war nur ein Beispiel)
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht abgelehnt, sondern ist nach Auffassung des BVerfG im einstweiligen Verfügungsverfahren unzulässig. Auf die Beschwerdegründe wurde dabei überhaupt nicht eingegangen.
Deshalb wird jetzt eine Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren eingereicht. Diese Verfasssungsbeschwerde wird angenommen werden und zur Entscheidung gebracht. Hier stehen die Aussichten für den Heise-Verlag nicht schlecht! Schade ist nur, daß es viel länger bis zu einer Entscheidung dauert, als wenn die Verfassungsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren zulässig gewesen wäre.
Gruß
hundertneunundneunzig
Also, so wie ich das sehe wäre ein Link dann ja auch bei einer Suchmaschine verboten, oder etwa nicht? Ist doch genau das gleiche. Und google hat ja schon hinreichend Erfahrung mit dem Zensieren von Inhalten, oder nicht? Haben wir also demnächst chinesische Verhältnisse?
Wir haben ja schon chinesische Verhältnisse. Auch Goggle und die anderen Suchmaschinen werden ja zensiert und dürfen nicht alle Suchergebnisse zeigen. Aus diesem Grunde steht ja auch bei Google oft:
Aus Rechtsgründen hat Google 3 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org
Also Zensur total-Goggle muß sich auch in Deutschland zensieren lassen um nicht verboten zu werden.
Auch ein Ausweichen von Google.de auf Google.com hilft da nichts-weil die Suchanfrage ja aus Deutschland kommt-das merkt Google.
Ausweg: Suchanfrage über TOR als Proxy stellen-dann kommt die Suchanfrage nicht mehr aus Deutschland und ihr habt die Zensur umgangen.
Das gilt auch wenn die Provider manchmal gezwungen werden DNS-Anfragen nicht weiterzuleiten um Seiten zu sperren wie rotten.com z.B.
MIt TOR sind auch gesperrte ( zensierte Seiten ) erreichbar.
> Wir haben ja schon chinesische Verhältnisse.
Nö - wir leben in einem Rechtsstaat. Und das bedeutet, dass sich auch Google und andere Anbieter von Internetdienstleistungen an Gesetze und Regeln halten müssen. Und ehrlich gesagt: Das finde ich auch gut so... allenfalls über Sinn und Unsinn gewisser Vorschriften kann man geteilter Meinung sein.
Stell dir mal vor, jemand veröffentlicht ohne dein Wissen, geschweige denn Einverständnis, peinliche Fotos von dir im Internet - dann hast du das Recht dich dagegen zu wehren. Wärst du dann nicht auch froh und erleichtert, wenn dieser Jemand die Fotos wieder vom Netz nehmen und auch Google diese Seiten aus dem Cache entfernen muss?
Ich glaube, die Chinesen wären heilfroh, wenn sie in einem Rechtsstaat leben würden...
CU
Olaf
was regt ihr euch eigendlich so furchtbar auf ?
die Links sind nur deswegen "verboten" um den User davor zu bewahren, davon auszugehen, bestimmte Inhalte gehörten zu bestimmten Websites. ich meine, es ist doch nicht schlimm, einfach eine Adresse zu nennen, der user kann ja wohl selbst tippen, oder sollte er zu faul sein, die adresse in die browserzeile kopieren.
die hochgelobte pressefreiheit schränkt das keineswegs ein, denn es wird ja nicht verboten über etwas zu reden, es wird lediglich verboten, es zu automatisiren. by the way finde ich websites, wo nicht 100.000 links sind irgend wie vertrauenswürdiger.
und noch was zum thema google, es gibt so viele suchmaschinen die nicht so zensiren....
das ist ungefähr so, als ob ich (ob wohl DSL vorhanden) mit dem 56 K Modem ins web gehe, und mich über die ladezeiten aufrege...
lg, anna
Davon geht aber kein User aus, vor allem nicht wenn die Links noch als extern gekennzeichnet sind (oder wie teilweise oft zu finden über eine Zwischenseite führen mit entsprechendem Hinweis). Der normal intelligente User wird auch ohne sowas erkennen, daß er auf einer anderen Webseite gelandet ist ;-)
by the way finde ich websites, wo nicht 100.000 links sind irgend wie vertrauenswürdiger.
Keiner zwingt Dich irgendeinen Link an zu klicken. Links sind aber eigentlich gerade das was den Hypertext als Medium ausmacht...
Gruß
Borlander
mal generell gesprochen...
wenn ich nun auf einer Homepage oder in einem Magazin einen Link angebe, der auf einen ausländischen server führt, und von dem man nach 10 sekunden auf die gesuchte Seite, zb von AnyDVD weitergeleitet wird, is das dann wieder legal?
schliesslich wurde ja kein link zu illegaler software gegeben, sondern auf einen ausländischen server, nach möglichkeit in einem land, in dem diese software nicht verboten ist. damit hätte deutsches recht ja eigentlich nicht mehr viel zu melden