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News: Nur bei schweren Straftaten

Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.

Quelle: Spiegel online

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winnigorny1 Wicky79 „Hi, langsam kommt doch der Eindruck auf, daß die große Koalition nach versucht...“
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Ihr habt ja alle so recht, aber was ändert das an den polititschen Tatsachen, und was lernen wir daraus? - Als alter 68er kann ich nur den Kopf schütteln.

Früher wären Massen auf den Straßen gewesen, hätten das Ganze einer breiten Öffentlichkeit ins Bewußtsein getragen und "Die Da Oben" hätten den Schwanz einziehen müssen.

Heute sieht das ganz anders aus: Wir hocken vereinzelt vorm PC und heulen uns gegenseitig die Ohren voll. Eine kleine Gruppe fortschrittlicher Denker, hier bei Nickles, eine kleine bei x, y, z in den Foren. - Öffentlichkeit? - Denkste!

Hier ist der PC ein Hindernis, vereinzelt die Menschen und verhindert gesellschaftliche Veränderung, die durch die Gesellschaft und nicht durch die Politiker getragen werden sollte.

Laßt uns auf die Straßen gehen!

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