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News: Nur bei schweren Straftaten

Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.

Quelle: Spiegel online

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Vagabund Tilo Nachdenklich „Gefahr für Leib und Leben besteht bei fast allen Geniestreichen der Politik,...“
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Was apssiert eigentlich wenn ich eine richtige fette Vierenschleuder ans Netz hänge - natürlich isoliert - aber die wollen ja drauf so und die sich dann die netten Viecher einfangen und eventuell alles lahmliegt... bin ich dann schuld? Ich meine, ist ja nicht meine Pflicht die viecher zu beseitigen, ne?

Mal sehn was in Sachsen-Anhalt kommt, aber ich nehmd as nicht hin o.o

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