Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.
Quelle: Spiegel online
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Gefahr für Leib und Leben besteht bei fast allen Geniestreichen der Politik, etwa bei der Einschränkung der Lebensmittelüberwachung, der Privatisierung der Wasserversorgung usw. und so fort. Die Politiker-PCs haben wir also schon mal.