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News: Nur bei schweren Straftaten

Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.

Quelle: Spiegel online

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Power-Pitter Tilo Nachdenklich „Gefahr für Leib und Leben besteht bei fast allen Geniestreichen der Politik,...“
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...mich würde interessieren, ob die Security-Software-Industrie den Behörden ein "Hintertürchen" einprogrammiert hat. Ansonsten wäre es doch bei der heutigen ausgeklügelten Software und den beschränkten Möglichkeiten der Obrigkeit (...kleines Budget... keine High-Class-IT-Spezialisten...) ein Leichtes, den Staat "auszusperren" und ihm eine lange Nase zu machen.

Sind unsere Kasparskys, G-Datas und Steganosse wirklich "wasserdicht" oder gibt es da noch etwas, was die User nicht wissen dürfen?????????????????

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