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News: Nur bei schweren Straftaten

Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.

Quelle: Spiegel online

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Tilo Nachdenklich Vagabund „Was apssiert eigentlich wenn ich eine richtige fette Vierenschleuder ans Netz...“
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Ich habe was leuten hören, dass in den Ministerien eigentlich auch nur noch die Leute der großen Konzerne sitzen, also Leute die zwei Herren dienen. Was die an Gesetzesvorhaben ausbrüten, soll dem Verkauf dienen, wer verkauft hat Recht! Momentan verkaufen die der Politik jeden Dummfug, weil die Politik nicht mehr selber unabhängig denken lässt. Die setzen auf Berater...und so werden sie beraten. Wenn sie so einen Honigtopf aufmachen, soll die Politik doch mit Symantec fusionieren, zumindest Symantec hätte einen Nutzen davon.

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