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Amazon - reguläre Preise -

Janosch9 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

da sich Amazon bisher als vertrauenswürdig erwiesen hatte, hebe ich dort immer mal wieder was bestellt. Doch nun wurde ich bitter enttäuscht. Da ich einen TFT suche habe ich natürlich auch bei Amazon vorbeigeschaut und bin dort auf ein gutes Angebot gestoßen. Dort gab es den „19 Zoll Viewsonic VX924“ für 249,00 € + Versand. Einige Testberichte später und ein Preisvergleich mit anderen Onlineshops deren Preisspanne zwischen 300 und 400 Euro lag habe ich ihn dann natürlich bei Amazon auf Rechnung bestellt.

Einen Tag später erreichte mich eine Mail in der ich darauf hingewiesen wurde, daß die Zahlungsart Rechnung nicht bewilligt wird und ich auf Bankeinzug bzw. Kreditkarte umstellen soll. Warum war mir nicht klar da ich bisher immer umgehend alles beglichen habe. Ok, dachte ich mir bei Amazon kannst du trauen und mit Kreditkarte bezahlen. Wieder einen Tag später erhielt ich dann eine Mail, mit der Botschaft, daß der Monitor nicht mehr vorrätig ist und ich mit 1-2 Wochen Lieferzeit rechnen müßte. 5 Tage später nun die nächste Mail. Hier teilte man mir mit, daß es sich bei dem Angebot um ein „deutlich erkennbar zu niedriges Angebot handelte“.

Ich empfinde dies als Mutmaßung, denn für mich als Kunde war dieses Angebot in keiner Weise als „eindeutig zu niedriges“ erkennbar. Natürlich lag der Preis unter dem von anderen Anbietern. Amazon hat aber oftmals Schnäppchen im Angebot, so habe ich erst vor kurzem einen Bildband mit 85% Preisnachlaß dort erstanden.

Wie soll der Kunde feststellen, welche Preise regulär sind ?

Ich bin mit der Vorgehensweise von Amazon nicht einverstanden und fühle mich als Kunde geprellt. Eingabefehler dem Kunden mit der Aussage „deutlich erkennbar“ zu zuschieben ist meiner Meinung nach keine feine Sache.

Hätte es sich hierbei tatsächlich um einen Eingabefehler gehandelt, hätte man das mir doch direkt mitteilen können. Ich kann mir nicht vorstellen daß so etwas eine Woche nicht lang nicht bemerkt wird.

Auch wurde ich direkt auf die AGB § so und so hingewiesen. Dort steht, daß noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nach dem Motto : Hin nehmen und Maul halten.

Würde mich freuen wenn Ihr zu dem Fall eure Meinung abgeben würdet.

Gruß Doestix

Preise im Schaufenster... Olaf19
Markus Klümper charlie62 „Ich bin bin mir ehrlich gesagt garnicht so sicher ob Amazon im Recht ist. Du...“
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Ich werde mal einen Dozenten fragen - als angehender Fachkaufmann des Handwerks habe ich regelmäßig Unterricht bei einem Wirtschaftsjuristen. Ich denke der kann das genau klären. Ich vermute aber schon das meine Aussage richtig ist. Schließlich kann nicht jeder Händler nachträglich ein Geschäft anfechten. Ich kenne etliche Fälle wo sich z.B. im Bauhandwerk Kalkulationsfehler einschleichen. Da wird bei Steinen oder Fliesen statt mit einem Stück mit nem ganzen Quadratmeter kalkuliert. Der Kunde freut sich, und der Handwerker hat die Arschkarte. Bei Ladengeschäften kann der der Verkäufer nach dem Kassiervorgang auch nicht hinterherrennen und mehr Geld fordern.Umgekehrt ist es ja einfacher. Wenn der Kunde merkt das er beschissen worden ist kann er vom i.d.R. die frewillige Rücknahme auf Kulanz des Händlers nutzen oder bei Versandware auf das Fernabsatzgesetz berufen und den Krempel einfach ganz zurückgeben. Ich habe mal so einen Fall gehabt, bei einem hiesigen PC-Händler der auch einen Versand hat. Dort habe ich mir Preise aus dem Webshop gesucht und vorab telefonisch gefragt ob die Preise auch im Laden gelten, was mir zugesagt wurde. Im Laden hab ich -da die Einzelpreise netto aufgeführt waren und USt. erst auf die Summe berechnet wurden- gemerkt, das die Preise zu hoch waren. Der Händler war nicht bereit diesen Irrtum zu korrigieren und eine rechtliche Handhabe hatte ich keine. Solltest Du genaue Regeln zu dem Thema vorliegen haben poste sie mal hier, falls ich mich irre lasse ich mich gerne belehren.